Zu wenig Lärmschutz?: Nachbar der Freiburger Fußballschule klagt gegen die Stadt

Das Verwaltungsgericht Freiburg befasst sich am kommenden Donnerstag mit einer Klage gegen die Stadt Freiburg.
Silas Stein/dpa- Nachbar der Freiburger Fußballschule klagt wegen Lärm durch Trainings- und Spielbetrieb.
- Streitpunkt ist ein zum Kunstrasen umgebauter Nebenplatz neben dem Möslestadion.
- Der Kläger sieht Lärmgrenzwerte überschritten und fordert ein Einschreiten der Stadt.
- Hilfsweise verlangt er Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte – etwa eine Lärmschutzwand.
- Das Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt die Klage am Donnerstag, Beginn 10.30 Uhr.
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Besteht an einem Nebenplatz des Freiburger Möslestadions, der von der Fußballschule des SC Freiburg für Spiel- und Trainingsbetrieb genutzt wird, ausreichend Lärmschutz für die Nachbarn? Diese Frage muss in der kommenden Woche die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg klären.
Laut Mitteilung des Gerichts von Dienstag klagt ein Nachbar der Fußballschule im Stadtteil Waldsee aufgrund von Lärmbeeinträchtigungen, „die vom Spiel- und Trainingsbetrieb im Freiburger Möslestadion ausgehen (4 K 1266/26)“. Die Klage richtet sich dabei gegen die Stadt Freiburg. Der SC Freiburg, dessen Jugendmannschaften (U12 bis U23) die Plätze nutzen, ist zu dem Rechtsstreit beigeladen, heißt es.
Platz wurde umgebaut und wird nun intensiv genutzt
Konkret geht es laut Mitteilung dabei um einen Nebenplatz des Möselstadions. Diesen baute der SC Freiburg demnach vom Rasen- zum „Kunstrasenplatz mit Rasenheizung, Böschungsabtreppung und ergänztem Ballfangzaun“ um.
In seiner Klage macht ein Nachbar nun geltend, dass die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte durch die „intensivierte Nutzung des umgebauten Fußballplatzes“ überschritten würden. So steht es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
Das fordert der Nachbar in seiner Klage
Die Stadt Freiburg sei laut Kläger verpflichtet, hiergegen baurechtlich oder immissionsschutzrechtlich einzuschreiten und die Nutzung des Fußballplatzes zu untersagen. Und weiter: „Hilfsweise sei die Stadt Freiburg verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der geltenden Lärmgrenzwerte sicherzustellen.“ Konkret dürfte damit eine Lärmschutzwand gemeint sein.
Am Donnerstag befasst sich das Verwaltungsgericht mit der Klage des Nachbarn. Die Verhandlung im Sitzungssaal VII in der Habsburgerstraße 103 (5. OG, Raum Nr. 528) startet um 10.30 Uhr.
