Regellücke geschlossen
: WFV reagiert auf zwei Spielabbrüche im Bezirk Schwarzwald/Zollern

Nachdem im Bezirk Schwarzwald/Zollern im November gleich zwei Spiele nach Verletzung des Schiris abgebrochen wurden, hat der WFV seine Spielordnung angepasst.
Von
Felix Paschke
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Auch für den Fall, dass sich ein Schiedsrichter während des Spiels verletzt, gibt es nun eine Regelung.(Symbolfoto)

Julian Stratenschulte/dpa

Es war schon fast kurios: Gleich zweimal mussten im November in der Region Fußballspiele – einmal in der Landes- und einmal in der Bezirksliga Schwarzwald/Zollern – abgebrochen werden, weil sich der Schiedsrichter verletzt hatte. Beide Fälle beschäftigten danach das Verbandssportgericht, das jeweils eine Neuansetzung anordnete.

Besonders in einem Fall sorgte das teilweise für Unverständnis. Denn bei der Bezirksligapartie zwischen der SGM Gruol/Erlaheim und dem SV Bubsheim (Spielstand bei Abbruch: 1:0 für die SGM) war ein neutraler und geeigneter Schiedsrichter vor Ort, der das Spiel hätte weiterpfeifen können. Die Gäste aus Bubsheim wollten das jedoch nicht, so dass es zum Abbruch kam.

Zunächst wertete das Bezirksgericht das Spiel für die SGM Gruol/Erlaheim, wurde jedoch von der höheren Instanz überstimmt. Der Grund dafür liegt in der Spielordnung des Württembergischen Fußballverbands. Oder besser gesagt: Im Fehlen einer klaren Regelung.

Paragraf 55 wurde vom WFV-Vorstand angepasst

Denn unter Paragraf 55 ist klar geregelt, was zu tun ist, wenn ein eingeteilter Schiedsrichter nicht kommt. Und es ist auch niedergeschrieben, dass ein einmal durch einen Schiedsrichter abgebrochenes Spiel nicht von einem anderen Referee fortgesetzt werden darf. Was jedoch bislang fehlte, war eine Regelung für den seltenen – im November innerhalb weniger Tage aber gleich zweimal aufgetretenen – Fall einer Verletzung des Schiedsrichters, die ihn daran hindert, das Spiel ordnungsgemäß zu beenden.

Verbandstag muss Änderung noch offiziell beschließen

Diese Lücke im Regelwerk wurde in Erlaheim und in Seedorf, wo die Partie zwischen dem SVS und dem SSC Tübingen ebenfalls abgebrochen wurde, aufgedeckt. Nun hat sie der Verband behoben. Der Vorstand des WFV hat am vergangenen Wochenende im Verlauf der Beiratssitzung in Wangen/Allgäu eine vorläufige Ordnungsänderung der Spielordnung beschlossen, heißt es von WFV-Pressesprecher Heiner Baumeister.

„Die Anpassung betrifft der Paragraf 55 der Spielordnung und hat zur Folge, dass bei Ausfall des/des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin die Partie durch anwesende, qualifizierte Unparteiische zu Ende geführt werden kann“, erklärt Baumeister. Diese Änderung ist durch den einstimmigen Beschluss des Vorstands in Kraft. „Formal betrachtet muss dieser vorläufigen Ordnungsänderung noch der Verbandstag 2027 zustimmen“, erklärt Baumeister.

Doch bereits zur Rückrunde gilt die neue Vorgabe, die zumindest bei der Partie zwischen Gruol/Erlaheim und Bubsheim einen Abbruch definitiv verhindert hätte. In Seedorf dagegen war zumindest kein weiterer neutraler Schiedsrichter vor Ort, sondern nur Beteiligte aus Tübingen mit Schiedsrichterausbildung, die sich als Linienrichter angeboten hatten, damit einer der Assistenten das Spiel zu Ende pfeifen kann.

Seedorfer Partie wird erst im März 2026 nachgeholt

Ein zumindest kleiner Trost für die SGM Gruol/Erlaheim: Auch im Wiederholungsspiel setzte man sich gegen den SV Bubsheim durch und hat sich die drei Punkte in der Bezirksliga-Tabelle dadurch redlich verdient.

Die Landesliga-Partie zwischen dem SV Seedorf und dem SSC Tübingen, bei der die Gäste zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 3:1 führten und für eine Spielwertung zu ihren Gunsten plädierten, findet erst im neuen Jahr – am Mittwoch, 11. März in Seedorf – statt.

Schwabo Powerplay
Freitag um 12.00 Uhr
Die sportlichen Highlights der Woche und die Top-Events für das Wochenende auf einen Blick.