Entscheidung steht fest
: Antrag wird abgelehnt – U21 des 1. FC Heidenheim darf nicht in der Oberliga ran

Das dürfte viele Fußball-Clubs in Baden-Württemberg freuen. Die U21 des 1. FC Heidenheim darf in der kommenden Spielzeit nicht in der Oberliga starten.
Von
Pascal Kopf
Oberndorf
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Holger Sanwald hatte zuletzt öffentlich Druck gemacht.

Harry Langer/dpa

Es war ein großes Thema in den vergangenen Monaten: Der 1. FC Heidenheim will eine 2. Mannschaft in den Spielbetrieb bringen und mit dieser gerne in der Oberliga starten.

Der Ton wurde zuletzt in dieser Diskussion zunehmend rauer. FCH-Boss Holger Sanwald stellte gar öffentlich in Frage, ob man in der Verbandsliga überhaupt an den Start gehen würde. Von Seiten vieler Vereine, die von einem Oberliga-Start betroffen wären, gab es deutliche Kritik an diesem Vorhaben.

Karlsruher SC als vergleichbarer Fall

Nun ist klar: Heidenheim erhält kein Startrecht in der Oberliga für die Saison 2026/27. In der Mitteilung des WFV heißt es: „Der Antrag wurde im Vorfeld der Entscheidung mit den aktuellen Oberligisten und innerhalb der Fachgruppe Spielbetrieb beraten. Bei den betroffenen Vereinen gab es mit Blick auf den bei Aufstockung der Liga notwendigen verschärften Abstieg und zusätzliche Spieltage erhebliche Bedenken und auch Kritik. Die Fachgruppe Spielbetrieb folgte der Auffassung der Oberligisten in Teilen und sah es zudem als problematisch an, nun eine solche Möglichkeit zu schaffen, nachdem der Karlsruher SC II zur Saison 2024/25 in der Verbandsliga Baden starten musste und sich erst so sportlich für die Oberliga qualifizieren konnte.“

Verbandsliga sollte möglich sein

Und weiter heißt es: „Insbesondere unter dem Aspekt der Gleichbehandlung wird nun keine Änderung des OLBW-Statuts erfolgen. Vielmehr soll es dabei bleiben, dass auch weiterhin in diesen Konstellationen die jeweiligen Landesverbände auf Grundlage ihrer Statuten über eine Eingliederung in eine Spielklasse in ihrem Verantwortungsbereich entscheiden. Der FCH hat somit die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag an den wfv zu stellen, dessen Spielordnung eine Eingruppierung bis zur Verbandsliga durch Vorstandsbeschluss zulässt.“

Wir werden weiter berichten.

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