Neue Regeln bei der Krankmeldung: Ist die telefonische Krankschreibung noch möglich?

Die AU-Bescheinigung soll bald ab dem 1. Tag notwendig sein.
Sina Schuldt/dpaDie Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung abschaffen. Außerdem soll bald ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Was gilt aktuell, und wann greifen die neuen Regeln?
Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich
Die telefonische Krankschreibung ist aktuell weiterhin möglich. Ärzte dürfen Patienten, die in der Praxis bekannt sind, für bis zu fünf Tage krankschreiben. Erst für die Folgekrankschreibung ist ein persönlicher Besuch nötig. Diese Regel gilt bis zur offiziellen Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.
Wann wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?
Laut Bundeskanzler Merz soll das entsprechende Gesetz noch im Herbst in den Bundestag eingebracht werden. Durchläuft es dann zügig das übliche Gesetzgebungsverfahren, scheint ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 realistisch. Das heißt, von diesem Zeitpunkt an wäre die telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich.
Wird es Alternativen geben?
Nein, nicht direkt. Die einzige Alternative, um nicht persönlich in die Sprechstunde gehen zu müssen, wäre die Videosprechstunde. Diese wird mittlerweile von vielen Online-Arztpraxen angeboten. So könnte man im Krankheitsfall vermeiden, das Haus zu verlassen.
Ab wann braucht man ein Attest?
Aktuell muss die AU-Bescheinigung spätestens am vierten Krankheitstag vorgelegt werden. Arbeitgeber dürfen sie aber auch schon früher verlangen. In Zukunft soll die gesetzliche Frist verkürzt werden. Arbeitnehmer brauchen dann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest. Ausnahmen sollen jedoch durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Arbeitsverträge weiterhin möglich sein. Wahrscheinlich wird die Maßnahme in Kombination mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung umgesetzt.
