Bei Tempolimit von 130
: Französische Polizei stoppt Porschefahrer mit Tempo 312

Führerschein weg, Auto abgeschleppt und hohe Geldstrafe: Wie ein Raser auf der Autobahn die Polizei fassungslos macht und welche Konsequenzen ihm jetzt drohen.
Von
red/dpa
Bonneville
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Eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage der Autobahnpolizei Weinsberg steht am Rand der A6. Eine Polizeistreife in Frankreich hat einen Porschefahrer mit Tempo 312 auf einer Autobahn geblitzt, auf der ein Tempolimit von 130 gilt. (zu dpa: «Französische Polizei stoppt Porschefahrer mit Tempo 312»)

Marijan Murat/dpa
  • Französische Polizei stoppt Porschefahrer mit 312 km/h bei Tempolimit 130.
  • Messung auf einer Autobahn in den französischen Alpen – 87 Meter pro Sekunde im Verkehr.
  • Führerschein abgegeben, Auto abgeschleppt und 1.500 Euro Sicherheitsleistung gezahlt.
  • Polizei spricht von einem der schlimmsten Tempoverstöße in Frankreich.
  • Fahrer aus dem Ausland muss vor Gericht – es drohen Haft bis drei Monate und 3.750 Euro Strafe.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Eine Polizeistreife in Frankreich hat einen Porschefahrer mit 312 Kilometern pro Stunde auf einer Autobahn geblitzt, auf der ein Tempolimit von 130 gilt. Bei der Geschwindigkeit habe der Fahrer mitten im übrigen Verkehr 87 Meter pro Sekunde zurückgelegt, teilte die Polizei in den französischen Alpen mit.

„Leichtsinn? Adrenalinsucht? Das spielt keine Rolle. Die Folgen sind jedenfalls sehr real“, meinte die Polizei. Der aus dem Ausland stammende Fahrer habe seinen Führerschein abgeben müssen, eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro bezahlen müssen und sein Wagen sei abgeschleppt worden. „Die Straße ist keine Rennstrecke.“

Es handele sich um einen der schlimmsten jemals in Frankreich gemessenen Tempoverstöße, berichteten französische Medien. So etwas hätten sie noch nie gesehen, sagten die Beamten demnach. Der Raser, der nach einem Bericht des Senders Ici aus der angrenzenden Schweiz kommt, wird sich demnächst vor Gericht verantworten müssen. Ihm drohen drei Monate Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 3.750 Euro.