Zoll greift in Weil am Rhein zu
: Geschäftsführer schmuggelt eigene Produkte in die EU

Im Kofferraum seines Fahrzeugs hatte er Rohrleitungssysteme seines eigenen Unternehmens, dazu sogar einen Lieferschein mit der Schweizer Adresse. Die Angabe, die Ware sei aus Binzen, war nicht nachvollziehbar, auch nicht die Wertangabe, weshalb die Produkte beschlagnahmt wurden.
Von
red/pm
Weil am Rhein
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Zoll in Hamburg stellt Jahresbilanz für das Jahr 2025 vor: ARCHIV - 19.05.2026, Hamburg: Das Logo „Zoll“ mit Bundesadler ist auf einem Streifenwagen am Rande einer Pressekonferenz zu sehen. Der Zoll in Hamburg stellte seine Jahresbilanz für das Jahr 2025 vor. (zu dpa: «Zoll sichert 150.000 unversteuerte E-Zigaretten in Hamburg») Foto: Georg Wendt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Zoll konnte geschmuggelte Ware sicherstellen (Symbolbild).

Georg Wendt/dpa
  • Zoll stoppte bei Weil am Rhein ein Auto mit Schweizer Kennzeichen an einer A5-Kontrolle.
  • Im Kofferraum lagen Rohrleitungsteile eines Schweizer Herstellers, samt Lieferschein.
  • Der Mann sagte, er komme aus Binzen, gab später die Einreise über Frankreich zu.
  • Die Ware stammte laut Schein von seiner Schweizer Firma und war für die Niederlande bestimmt.
  • Wegen fehlender Anmeldung leitete der Zoll ein Verfahren ein und beschlagnahmte die Ware.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

An einer Ende August bei Weil am Rhein an der Auffahrt auf die A5 eingerichteten Kontrollstelle zogen Zöllner des Hauptzollamts Lörrach ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen aus dem fließenden Verkehr.

Auf die Frage nach anzumeldenden Waren gab der Mann an, nichts dabei zu haben, er käme zudem gerade aus Binzen und sei nun auf dem Weg nach Freiburg.

Kofferrauminhalt widerspricht den Angaben

Der anschließende Blick in den Kofferraum des Fahrzeugs offenbarte jedoch mehrere Bestandteile von Rohrleitungssystemen, alle mit Aufdruck eines Schweizer Herstellers, ist einer Mitteilung des Zolls zu entnehmen. Er habe diese in Binzen eingeladen, meinte der Mann weiter.

Ein ebenfalls im Fahrzeug aufgefundener Lieferschein erzählte jedoch eine andere Geschichte: Danach wurden die Waren von einem Schweizer Unternehmen, dessen Geschäftsführer der Reisende war, an einen niederländischen Betrieb verkauft.

Mit dieser Vermutung konfrontiert, gab der Mann schließlich zu, aus der Schweiz über Frankreich nach Deutschland eingereist zu sein. Für die Waren gab er einen ungefähren Wert von 60.000 Euro an.

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen – der Mann hätte die Waren verpflichtend bei der Einreise nach Deutschland beziehungsweise in die Europäische Union anmelden müssen – leiteten die Zöllner gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein.

Da seine eigenen Wertangaben in Zweifel gezogen werden mussten, wurde die mutmaßlich geschmuggelten Waren beschlagnahmt. Der Mann konnte seine Fahrt, vermutlich jetzt wieder in die Schweiz, fortsetzen. Den Ausgang des Steuerstrafverfahrens hat er abzuwarten.