Waffe in Weil am Rhein mit sich geführt: Butterflymesser sichergestellt

Die Bundespolizei wurde bei einer Kontrolle fündig (Symbolfoto).
Beatrice Ehrlich- Bundespolizei stellte an der Palmrainbrücke ein verbotenes Butterflymesser sicher.
- Kontrolliert wurde ein 26-jähriger Franzose, der das Messer in der Bauchtasche trug.
- Der Fund erfolgte am frühen Samstagmorgen am Grenzübergang in Weil am Rhein.
- Butterflymesser sind in Deutschland verboten und fallen unter das Waffengesetz.
- Gegen den Mann leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
An der französischen Grenze stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei ein verbotenes Butterflymesser sicher. Die Beamten haben Ermittlungen gegen den Besitzer wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Messer in der Bauchtasche verborgen
Am frühen Samstagmorgen kontrollierten Einsatzkräfte einen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Palmrainbrücke in Weil am Rhein, heißt es in einer Mitteilung. Bei der Durchsuchung fanden die eingesetzten Kräfte ein Butterflymesser in der Bauchtasche des 26-Jährigen.
Messer fällt unter das Waffengesetz
Butterflymesser sind in Deutschland verboten und fallen unter das Waffengesetz, informiert die Behörde. Im Anschluss erfolgten die Sicherstellung und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den in Frankreich wohnhaften Mann.