Vorfall in Steinenstadt
: Exhibitionist wird direkt verurteilt

Die Polizei hat am Baggersee in Steinenstadt einen Mann nach exhibitionistischen Handlungen festgenommen. Er ist bereits vorbestraft.
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(red/pz)
Neuenburg
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Justiz: PRODUKTION - 27.03.2024, Berlin: Ein traditioneller Richterhammer liegt als Dekoration auf einem Schreibtisch in einem Richterbüro im Kriminalgericht Moabit. Dieses Instrument, das in den Vereinigten Staaten bei Gericht und im Kongress Verwendung findet, wird von deutschsprachigen Juristen nicht eingesetzt. (zu dpa: «Gewalt bei Abschiebung - Bewährungsstrafe für Polizisten») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Mann wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.

Monika Skolimowska/dpa
  • Am Baggersee Steinenstadt nahm ein 54-Jähriger am Sonntag vor drei Frauen sexuelle Handlungen vor.
  • Die Polizei wurde alarmiert und nahm den bereits vorbestraften Mann vorläufig fest.
  • Im beschleunigten Verfahren verurteilte das Amtsgericht Freiburg ihn zu sechs Monaten auf Bewährung.
  • Für drei Jahre gilt ein Aufenthaltsverbot am Baggersee, zudem muss er zahlen und eine Therapie machen.
  • Die Polizei rät, Abstand zu halten, Konfrontation zu vermeiden und sofort den Notruf 110 zu wählen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein 54-jähriger Mann hat am Sonntag gegen 12 Uhr am Baggersee in Steinenstadt im Beisein von drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Er ignorierte die Aufforderung der Frauen, sein Verhalten einzustellen, teilt die Polizei mit.

Die Geschädigten verständigten daraufhin die Polizei, die den Tatverdächtigen vorläufig festnahm. Wie sich herausstellte, ist der Beschuldigte bereits einschlägig vorbestraft, zudem läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen gleichartiger Delikte, heißt es.

In enger Zusammenarbeit mit der Polizei gab es auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg ein beschleunigtes Verfahren gegen den schweizerischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den 54-Jährigen bereits am Folgetag rechtskräftig zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Aufenthaltsverbot ausgesprochen

Für die Dauer der dreijährigen Bewährungszeit wurde dem Mann zudem ein Aufenthaltsverbot am Baggersee in Steinenstadt ausgesprochen. Darüber hinaus muss der Mann den Geschädigten eine
Entschädigung zahlen und sich einer Therapie unterziehen.

Was die Polizei Geschädigten rät

Exhibitionistische Handlungen im öffentlichen Raum sind keine Seltenheit, heißt es seitens der Polizei. Neben Frauen werden immer wieder auch Kinder Opfer solcher Delikte. Die Polizei rät, Distanz zu wahren und sich zügig zu entfernen. Eine direkte Konfrontation sollte vermieden werden und die Polizei sofort über den Notruf 110 alarmiert werden.

Sofern gefahrlos möglich, sollten Merkmale zu Aussehen, Kleidung, Fluchtrichtung oder Fahrzeugen notiert werden. Solche Hinweise ermöglichen eine schnelle Festnahme und eine zügige Strafverfolgung, heißt es.