Verkehrsdelikt bei Schopfheim: Genervter Drängler bringt Ehepaar auf der B 317 bei Schopfheim in Gefahr

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Schwarzwälder BoteEin ebenso rasantes wie riskantes Verkehrsdelikt beschäftigte dieser Tage das Amtsgericht Schopfheim. Auf der Anklagebank saß ein 39-jähriger Mann, der im April dieses Jahres auf der Bundesstraße 317 zwischen Gündenhausen und Maulburg durch sein aggressives Verhalten „Leib und Leben“ eines vorausfahrenden Ehepaars in Gefahr gebracht hat.
So jedenfalls bewertete der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift das Gebaren des Mannes, der es an jenem Tag wohl besonders eilig hatte. Habe er doch schon auf der Abbiegespur der Landstraße 139 zur Bundesstraße seinen Vordermann, einen Mercedes-Fahrer, durch dichtes Auffahren, Lichthupe und Hupe dazu zwingen wollen, schneller zu fahren als die erlaubten 70 Kilometer pro Stunde.
Die Drängelei habe sich fortgesetzt bis zur Einfädelspur auf der B 317, wo der offenbar „genervte“ Angeklagte mit seinem Peugeot schließlich trotz Überholverbots und durchgezogener Linie in einer Kurve überholte und wegen Gegenverkehrs schließlich so knapp vor dem Mercedes einscherte, dass dessen Fahrer nach rechts ausweichen musste und mit einem Leitpfosten kollidierte. Am Mercedes sei dabei ein Schaden von etwa 2000 Euro entstanden.
Eine etwas andere Version tischte hingegen der Verteidiger des Angeklagten auf.
Sein Mandant habe auf der Abbiegespur der L 139 nur gehupt, weil er eine Vollbremsung habe machen müssen, da der Mercedes-Fahrer vor ihm plötzlich ebenfalls nach links abgebogen sei. Dass er danach auf der B 317 trotz durchgezogener Linie überholt und durch sein Einscheren den Schaden am Mercedes verursacht habe, tue ihm leid.
Allerdings habe dessen Fahrer noch während des Überholvorgangs ebenfalls beschleunigt und somit den Unfall mitverursacht, so der Verteidiger. Seinem Mandanten sei somit allenfalls ein Verstoß gegen das Überholverbot zur Last zu legen, aber weder eine Straßenverkehrsgefährdung noch ein „rücksichtsloses Verhalten“.
Für das Ehepaar, das an jenem Tag im Mercedes unterwegs war, spielte sich das Geschehen freilich ganz anders ab. Zwar konnten sich beide nicht mehr ganz genau an alle Details erinnern.
Einig waren sie sich aber, dass der Peugeot-Fahrer sehr dicht auffuhr („fast bis zum Kofferraum“), ständig drängelte und hupte, auf der Bundesstraße trotz durchgezogener Mittellinie überholte und schließlich wegen Gegenverkehrs so knapp vor ihnen einscherte, dass sie mit ihrem Mercedes auf den Seitenstreifen ausweichen mussten.
Perspektive eines Zeugen
Diese Version bestätigte im Wesentlichen auch ein Autofahrer, der das Geschehen auf der L 139 und auf der B 317 aus der Perspektive des unbeteiligten Dritten verfolgt hatte. Ihm war der Drängler und Huper im Peugeot sofort aufgefallen, erinnerte er sich im Zeugenstand.
Als er sah, dass die beiden beteiligten Fahrzeuge nach dem Beinahe-Unfall an einer Tankstelle in Maulburg standen, habe er umgedreht und bei der bald später eintreffenden Polizeistreife gleich seine Aussage gemacht. Für dieses vorbildliche Verhalten gab’s von Richter Stefan Götz denn auch ein „großes Lob“. Bei allen zum Teil widersprüchlichen Darstellungen von Angeklagtem und dem Ehepaar im Mercedes war für den Staatsanwalt spätestens nach der Aussage dieses Zeugen der Fall denn auch klar. „Diese Version hat überzeugt und die Anklagepunkte bestätigt“, sagte er in seinem Plädoyer. Zwar sei dem Peugeot-Fahrer zugute zu halten, dass er bisher keine einschlägigen Vorstrafen aufzuweisen und in der Flensburger Verkehrssünderkartei noch null Punkte auf dem Konto habe.
Aussage eines Zeugen bringt Klarheit
Auf der anderen Seite sei er für den Unfall auf der B 317 und den Schaden am Mercedes verantwortlich. Deshalb sei der 39-Jährige zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro und zu einem sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis zu verurteilen.
Anwalt: Allenfalls eine Ordnungswidrigkeit
Sein Mandant habe auf der B 317 zweifellos überholt, wo er das nicht durfte, räumte der Verteidiger des Peugeot-Fahrers ein. Allerdings habe der Fahrer des Mercedes noch während des Überholvorgang ebenfalls beschleunigt und somit die „brenzlige Situation“ mit heraufbeschworen. Alles in allem sei seinem Mandanten „kein großes Vergehen“ anzukreiden, sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Der 39-Jährige habe sich außer diesem „einmaligen Vorgang“ auf der B 317 noch nichts zuschulden kommen lassen. Insofern sei ein Fahrverbot von „höchstens drei Monaten“ angemessen, so der Verteidiger.
Was der Richter sagt
Richter Stefan Götz sah das durchaus anders. Er verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro und zu einem insgesamt zehnmonatigen Führerscheinentzug.
Der 39-Jährige habe trotz durchgezogener Linie auf der Bundesstraße überholt, „durch sein Verhalten den Unfall verursacht“ und somit „Leib und Leben“ anderer gefährdet, betonte er.