Maulburg
: „Geisterhaus“ in der Köchlinstraße verfällt zunehmend

Maulburg: Gemeinde will marodes Gebäude verkaufen – das steht aber unter Denkmalschutz / Grundstücksteilung eine Option
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Maulburg
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Gruselig sieht’s aus: Gebäude in der Köchlinstraße 19.

Foto: Christoph Schennen

Maulburg (chs). Im Bauordnungsrecht ist festgelegt, dass sich Häuser ins Ortsbild einfügen und es nicht verunstalten sollen. Man kann sich darüber streiten, was als „Verunstaltung“ gilt und was nicht. Das Haus in der Köchlinstraße 19 jedenfalls ist ein Gebäude, auf dessen Anblick man gerne verzichten würde. Denn es sieht aus wie ein Geisterhaus.

Das Gebäude ist von einem Bauzaun umgeben, damit sich keine unbefugten Personen Zutritt verschaffen. Es gibt nämlich Menschen, die lieben „lost places“. „Wir würden das Haus gerne abreißen“, sagt Bürgermeister Jürgen Multner. Der Gemeinde gehört das Haus und das Grundstück, auf dem es steht, sowie die Wiesenfläche drumherum.

Aber: „Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, weshalb es für die Gemeinde nahezu unmöglich sein dürfte, dieses abzubrechen“, so der Bürgermeister weiter. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass ein Eigentümer eines Hauses von der Baurechtsbehörde (Landratsamt Lörrach) nur dann zur Instandsetzung seiner Immobilie verpflichtet werden könne, wenn eine Gefährdung von dem Objekt beispielsweise durch herabfallende Teile ausgehe.

Das weitere Vorgehen

„Wir werden versuchen, einen Teil des Grundstücks, nämlich den mit dem Gebäude, abzutrennen und über das Portal des Landesdenkmalamts zu verkaufen“, so Multner. Für einen Investor sei das Haus aufgrund seiner geringen Fläche nicht interessant. Es müsste außerdem umfassend saniert werden. „Wir gehen aber davon aus, dass es für einen privaten Liebhaber mit Eigennutzungsabsicht interessant sein könnte“, ist der Bürgermeister zuversichtlich. Nebenan steht ein weiteres Gebäude, das auch nicht nach Neubau aussieht und den „Schandfleckcharakter des Areals“ verstärkt. Es gehört allerdings nicht der Gemeinde.

Die Historie

Im Haus „Köchlinstraße 19“ war viele Jahre die Bäckerei Bechthold beheimatet. Nach deren Schließung konnte sich die Eigentümerin, eine Erbengemeinschaft, nicht über die weitere Verwendung einigen. „Das Haus stand viele Jahre leer, was dessen Zustand natürlich abträglich war“, sagt Multner. Die Gemeinde wollte das Haus der Erbengemeinschaft abkaufen. Doch diese lehnte einen Verkauf ab. Später wurde dann eine Einzelperson aus der Schweiz Eigentümer der Immobilie. Auch diese Person wollte das Haus nicht der Gemeinde verkaufen. Aufgrund einer Änderung der Lebensumstände entschied sie sich später dann aber doch, das Haus an die Gemeinde zu veräußern.

„Wir hatten nicht wegen des Gebäudes Interesse, sondern wegen des Grundstücks und der damit verbundenen Möglichkeit, das dortige Umfeld neu zu gestalten“, betont Multner.

Denkmalschutz

Sybille Engler, beim Landratsamt Lörrach zuständig für den Denkmalschutz, teilt auf Anfrage mit, dass der bauliche Erhaltungszustand eines Gebäudes keine Rolle spiele, wenn es um die Frage gehe, ob ein Bau einen Denkmalschutzstatus bekomme oder nicht. Für den Abbruch eines Kulturdenkmals bestünden hohe Hürden. „Man benötigt dafür eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung“, so die Sachbearbeiterin im Fachbereich Baurecht. „Diese kann beispielsweise erteilt werden, wenn ein Eigentümer nachweisen kann, dass ein Kulturdenkmal irreparabel geschädigt wurde oder ein Erhalt ihm wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das alles erfordert aber normalerweise recht umfangreiche Schadensanalysen beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsberechnungen seitens des Eigentümers“, sagt Engler. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung alleine genüge nicht; das Anwesen müsse zudem noch nachweislich ein Jahr zum Verkauf an einen erhaltungswilligen Käufer angeboten worden sein.