Kontrolle in Neuenburg
: Mann muss für über drei Jahre in Haft

Die Bundespolizei hat an der Grenze in Neuenburg einen gesuchten Verbrecher festgenommen.
Von
red/pz
Neuenburg am Rhein
Jetzt in der App anhören
Bundespolizei - Symbolbild: Ein Bundespolizist kontrolliert während eines Foto-Termins mit der Deutschen Presse-Agentur ein Auto an der Grenze zwischen Frankreich und Deutschland. (zu dpa: «Immer weniger illegale Einreisen nach Baden-Württemberg»)

Die Bundespolizei hat an der Grenze in Neuenburg einen Mann festgenommen (Symbolfoto).

Katharina Kausche/dpa
  • Bundespolizei nahm an der Grenze in Neuenburg einen gesuchten 41-Jährigen fest.
  • Er wollte nach Deutschland einreisen – ein Haftbefehl lag für die Wiedereinreise vor.
  • 2015 verurteilte ein Gericht den bulgarischen Mann wegen Raubes zu sieben Jahren Haft.
  • 2018 wurde er nach teilweiser Haftverbüßung in sein Heimatland abgeschoben.
  • Jetzt muss er die Restfreiheitsstrafe von 1259 Tagen verbüßen; danach droht Abschiebung.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Ein Mann hat an der Grenze in Neuenburg versucht, nach Deutschland zu gelangen. Gegen ihn war im Fall seiner Wiedereinreise ein Haftbefehl erlassen worden. Deshalb muss er nun für mehr als drei Jahre ins Gefängnis.

Am Montagabend haben Einsatzkräfte der Bundespolizei den 41-Jährigen am Grenzübergang Neuenburg am Rhein-Autobahn kontrolliert.

Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Raubes hatte ein Gericht den bulgarischen Staatsangehörigen im Jahr 2015 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei.

Nachdem der Mann die Haftstrafe teilweise verbüßt hatte, erfolgte dann im Jahr 2018 die Abschiebung in sein Heimatland. Aufgrund dessen erließ die zuständige Justizbehörde im Fall einer Wiedereinreise einen Haftbefehl, heißt es.

Blaulicht

Unfälle, Brände, Fahndungen: Wir berichten täglich über die wichtigsten Blaulicht-Meldungen aus der Region.

Ins Gefängnis gebracht

Da der Gesuchte erneut nach Deutschland einreiste, muss er nun auch die Restfreiheitsstrafe von 1259 Tagen verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Gesuchten fest und brachte ihn ins Gefängnis. Nach der Verbüßung der Restfreiheitsstrafe droht dem 41-Jährigen die erneute Abschiebung in sein Heimatland.