Kontrolle in Neuenburg: Butterflymesser „zum Brotschmieren“ im Gepäck
An der französischen Grenze in Neuenburg haben Bundespolizisten ein verbotenes Butterflymesser sichergestellt.

Die Bundespolizei kontrollierte einen Mann an der Neuenburger Grenze (Symbolfoto).
Marijan Murat/dpa- Bundespolizei stellte an der Grenze in Neuenburg am Rhein ein Butterflymesser sicher.
- Der kontrollierte Mann ist rumänischer Staatsangehöriger und 58 Jahre alt.
- Er sagte, er brauche das Messer zum Brotschmieren – es gilt jedoch als verbotener Gegenstand.
- Die Beamten leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
- Nach der Sicherstellung durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
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Die Einsatzkräfte kontrollierten einen rumänischen Staatsangehörigen am Samstag am Grenzübergang auf der Neuenburger Rheinbrücke.
Bei der Durchsuchung fanden die eingesetzten Kräfte ein Butterflymesser im Rucksack des 58-Jährigen, teilt die Polizei mit.
Verbotener Gegenstand
Der Mann gab an, das Messer zum Brotschmieren zu benötigen. Da das Butterflymesser als verbotener Gegenstand unter das Waffengesetz fällt, wurde es sichergestellt, heißt es.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Dann durfte der in Rumänien wohnende Mann seine Reise fortsetzen.