Hundeleben in Weil am Rhein
: Hundebesitzer haben eine Meldepflicht

Die Stadtverwaltung Weil am Rhein erinnert an das Anmelden der Vierbeiner. Hunde sind auch in der 3-Länder-Stadt steuerpflichtig. Je nach Rasse fällt die Steuer höher aus.
Von
red/pm
Weil am Rhein
Jetzt in der App anhören
Das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Weil am Rhein ist grundsätzlich steuerpflichtig: Hier hat es sich Hündin Bonnie auf Weiler Gemarkung bequem gemacht.

Das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Weil am Rhein ist grundsätzlich steuerpflichtig: Hier hat es sich Hündin Bonnie auf Weiler Gemarkung bequem gemacht.

Stadtverwaltung/Roscheck
  • Weil am Rhein fordert Hundehalter auf, ihre Tiere anzumelden – Meldepflicht gilt.
  • Hundesteuer: 99 Euro für den ersten Hund, 198 Euro für jeden weiteren.
  • Für Kampfhunde und gefährliche Hunde beträgt die Steuer 600 Euro, danach 1000 Euro.
  • Anmeldung ist binnen eines Monats nach Beginn der Haltung oder ab drei Monaten Alter nötig.
  • Registrierung online möglich: Bürgerservice der Stadt bietet ein entsprechendes Formular.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Für die einen ist es selbstverständlich, einen Hund zu haben, gehörte er doch schon in ihrer Kindheit als Familienmitglied dazu. Für andere ist es eine schwierige Entscheidung, bedeutet es doch, Verantwortung zu übernehmen, sich bei einigen Dingen einzuschränken und vor allem, immer da zu sein. Wer besonders großherzig ist, der schaut zuerst im Tierheim nach, ob nicht dort ein Hund ist, der zu einem passt – ganz sicher ist jeder Vierbeiner dort froh, ein neues, festes Zuhause zu finden.

Ein Punkt fehlt. Dafür hat die Stadt gerade eine kleine Kampagne gestartet: die Hundesteuer. „Denken sie bitte daran, ihren Vierbeiner bei der Stadtverwaltung anzumelden“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Die Stadtverwaltung Weil am Rhein erinnert alle Hundehalter daran, ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Denn: Das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Weil am Rhein ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Hunde sind anzumelden

Eine entsprechende Satzung regelt, dass jeder Hund in der Kommune ordnungsgemäß angemeldet werden muss. Ziel ist es, den Schutz der Tiere zu sichern, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und eine transparente Übersicht über die gehaltenen Tiere zu ermöglichen.

Klar ist: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt schriftlich anzuzeigen, heißt es im Schreiben der Verwaltung. Eine rechtzeitige und vollständige Anmeldung unterstützt zudem die veterinärmedizinische Vorsorge sowie die sachgerechte Betreuung der Tiere.

Die Hundesteuer in Weil am Rhein beträgt jährlich für den ersten Hund 99 Euro, für jeden weiteren Hund werden 198 Euro fällig.

Die Besonderheiten

Für Kampfhunde und gefährlich eingestufte Hunde liegt die Steuer bei 600 Euro, für jeden weiteren Kampfhund bei 1000 Euro. Dazu zählen Hunde der Rassen beziehungsweise Typen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen mit den Hunden American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier. Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei den Rassen: Bullmastiff, Staffordshire-Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu sowie Kreuzungen mit den Hunden Bordeaux Dogge und Tosa Inu.

Anmeldung nachholen

Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an alle Hundehalterinnen und -halter, die noch keine Anmeldung ihrer Hunde vorgenommen haben, dies umgehend anzugehen. Gleichzeitig möchte sie aber auch diejenigen Halter loben, die sich an die Vorschriften halten und somit ein wertvolles Beispiel für Verantwortungsbewusstsein darstellen.

Die An- und Abmeldung kann über ein Online-Formular erledigt werden, welches auf der städtischen Internetseite unter Bürgerservice und Digitale Services bei den Steuern & Gebühren hinterlegt ist. Auf der Homepage gibt es zudem weitere Informationen zu diesem Thema.