Grenzübergang Palrainbrücke Weil am Rhein: Versuch einer Einreise ohne Führerschein, aber mit Reizgas

Einen algerischen Staatsangehörigen hat die Bundespolizei am Grenzübergang Palmrheinbrücke Weil am Rhein kontrolliert. Er war ohne Fahrerlaubnis und mit einem verboteten Reizstoffsprühgerät unterwegs.
Katharina Kausche/dpa- Bundespolizei stoppt 39-Jährigen an der Palmrainbrücke bei Weil am Rhein.
- Er führte kein gültiges Fahrerdokument, wies aber einen französischen Aufenthaltstitel vor.
- Bei der Durchsuchung fand die Polizei ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen – in Deutschland verboten.
- Strafverfahren nach Waffengesetz und wegen Fahrens ohne Führerschein eingeleitet.
- Nach den Maßnahmen setzte der Mann seine Reise zu Fuß fort.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am frühen Dienstagmorgen ist ein algerischer Staatsangehöriger mit seinem Fahrzeug am Grenzübergang Weil am Rhein-Palmrainbrücke in eine Kontrolle der Bundespolizei geraten. Der 39-Jährige konnte sich zwar mit seinem französischen Aufenthaltstitel ausweisen, jedoch keine Fahrerlaubnis vorweisen, schreibt die Bundespolizei in ihrer Mitteilung.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen. Da der Gegenstand in Deutschland verboten ist, stellte die Bundespolizei diesen sicher und leitete ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz sowie wegen Fahrens ohne Führerschein ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte der Mann seine Reise zu Fuß fort.
