Gesuchter im Stadtgebiet Weil am Rhein aufgegriffen
: Exfrau springt ein und zahlt 3000 Euro

Die Bundespolizei kontrolliert ein Fahrzeug. Dabei geht ihr ein seit mehr als drei Jahren gesuchter Mann ins Netz.
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red/pm
Weil am Rhein
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Bundespolizei: ARCHIV - 03.07.2024, Bayern, München: Bundespolizisten stehen am Hauptbahnhof an einem Bahnsteig. (zu dpa: «15-köpfige Gruppe randaliert in Regionalexpress») Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bundespolizei kontrollierte ein Fahrzeug. Die Beamten konnten einen Gesuchten festnehmen (Symbolfoto).

Sven Hoppe/dpa
  • Bundespolizei fasst in Weil am Rhein einen seit über drei Jahren Gesuchten.
  • Kontrolle betraf ein in Frankreich zugelassenes Auto, der Beifahrer war per Haftbefehl gesucht.
  • Ein Gericht verurteilte den Bulgaren wegen fahrlässiger Gefährdung zu 3200 Euro.
  • Da er nicht gezahlt hatte, lag eine Fahndung vor – Ersatzfreiheitsstrafe drohte.
  • Die Exfrau zahlte 3000 Euro auf dem Revier Lörrach, der Mann durfte weiterreisen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein seit mehr als drei Jahren mit Haftbefehl gesuchter Mann wird im Stadtgebiet Weil am Rhein durch die Bundespolizei gefasst. Da der 27-Jährige die Strafe nicht bezahlen konnte, übernahm seine Exfrau den Betrag.

Haftbefehl gegen Beifahrer

Am späten Samstagabend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug. Die Überprüfung des Beifahrers ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl zu vollstrecken war.

Ein Gericht hatte den bulgarischen Staatsangehörigen vor mehr als drei Jahren wegen fahrlässiger
Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt. Da der Mann die Summe nicht bezahlte und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft zur Fahndung aus.

Der Bulgare konnte die Strafe vor Ort nicht selbst bezahlen und verständigte seine Exfrau. Diese brachte die geforderte Summe kurze Zeit später auf dem Bundespolizeirevier Lörrach vorbei. Somit
ersparte er sich eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe und durfte seine Reise fortsetzen.