Geschnappt an der Grenze
: Widerstand in Tram geleistet

Der 21-Jährige hat keine Grenzübertrittspapiere bei sich. Der Mann wurde in die Schweiz zurückgewiesen.
Von
red/pm
Weil am Rhein
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Blaulicht bei Nacht: Ein Blaulicht leuchtet auf einem Einsatzfahrzeuge der Polizei. (zu dpa: «Sattelzug stürzt um - A81 gesperrt»)

Die Bundespolizei griff in der Tram einen Mann auf, der zurück in die Schweiz musste (Symbolfoto).

Julian Stratenschulte/dpa
  • Bundespolizei stoppte in Weil am Rhein einen 21-Jährigen in der grenzüberschreitenden Tram.
  • Der Marokkaner hatte keine Grenzübertrittspapiere und war alkoholisiert mit 1,22 Promille.
  • Er beleidigte Beamte, trat einem gegen das Knie und bespuckte eine Beamtin – Widerstand in der Kontrolle.
  • Ermittlungen laufen wegen Aufenthaltsdelikten, Beleidigung und tätlichen Angriffs.
  • Nach der Aufnahme der Personalien wiesen die Beamten den Mann in die Schweiz zurück.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein alkoholisierter Mann leistete bei der Einreise aus der Schweiz Widerstand gegen die Einsatzkräfte. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein und wies ihn in die Schweiz zurück.

Kein Ausweis dabei

Am Samstagmorgen kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den 21-Jährigen bei der Einreise der grenzüberschreitenden Tram in Weil am Rhein, am Grenzübergang in Friedlingen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der marokkanische Staatsangehörige über keine Grenzübertrittspapiere verfügte.

Beamte beleidigt und bespuckt

Während der Kontrolle beleidigte der Mann die Einsatzkräfte verbal. Beim Transport zur Dienststelle, trat er einem Beamten gegen das Knie und bespuckte eine Beamtin. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille. Der Mann muss sich nun nicht nur wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, sondern auch wegen Beleidigung sowie des tätlichen Angriffs bzw. des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, verantworten.

Zurückweisung in die Schweiz

Im Anschluss erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz. Der Beamte konnte seinen Dienst fortsetzen.

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