Entscheidung im Gemeinderat
: Grabgebühren in Kandern steigen stärker als geplant - Ausnahme für Kindergräber

Eine lange Debatte hat ein Ende: Der Kanderner Gemeinderat hat die Grabnutzungsgebühren neu festgelegt.
Von
Jan Boller
Kandern
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m Kanderner Verwaltungsausschuss sind die Anpassungen der Bestattungsgebühren beschlossen worden – unser Foto zeigt den Friedhof von Riedlingen.

m Kanderner Verwaltungsausschuss sind die Anpassungen der Bestattungsgebühren beschlossen worden – unser Foto zeigt den Friedhof von Riedlingen.

Jutta Schütz (Archiv)
  • Kanderner Gemeinderat beschließt höhere Grabnutzungsgebühren – Kostendeckung 70 Prozent.
  • Ursprünglich waren 60 Prozent geplant, doch es standen nur noch 70 oder 75 zur Wahl.
  • Erdreihengrab für zehn Jahre steigt von 1220 auf 1990 Euro, Urnenreihengrab von 355 auf 580.
  • Kindergräber: Die Stadt verzichtet künftig auf Grabnutzungskosten, nur Bestatterkosten fallen an.
  • Friedhofssatzung geändert: neue teilanonyme Gräberfelder in Wollbach und Riedlingen aufgenommen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Kanderner Gemeinderat hat die Erhöhung der Grabnutzungsgebühren auf einen Kostendeckungsgrad von 70 Prozent beschlossen – mit knapper Mehrheit.

Ursprünglich hatte die Verwaltung einen Kostendeckungsgrad von 60 Prozent vorgesehen, doch nach der Diskussion stellte Bürgermeisterin Simone Penner fest, dass dieser Vorschlag keine Mehrheit mehr finden werde. Zur Abstimmung standen deshalb nur noch 70 und 75 Prozent.

In Baden-Württemberg sollen die Gebühren alle fünf Jahre neu kalkuliert werden. Grundlage für den Kostendeckungsgrad sind Annahmen zur Entwicklung der Kosten und der Fallzahlen. Das bedeutet auch: Gibt es weniger Bestattungen als erwartet, fehlen entsprechende Erträge in der Kasse. Zuletzt wurden die angepeilten 60 Prozent zum Turnusende deutlich verfehlt, deshalb wurde von mehreren Ratsmitgliedern auf einen noch höheren Kostendeckungsgrad gedrängt.

Friedhofssatzung wird angepasst

Damit werden die Preiserhöhungen noch drastischer: So wird ein Erdreihengrab für die Dauer von 25  Jahren statt bislang 1220 Euro künftig 1990 Euro kosten – ursprünglich sollte auf 1705 Euro erhöht werden. Die Gebühr für ein Urnenreihengrab steigt von 355 auf 580 Euro (bei 60 Prozent: 495 Euro).

Bei den Kindergräbern gab es im Rat Einstimmigkeit: In Zukunft wird die Gemeinde nur noch für das Öffnen und Schließen eines Kindergrabs eine Gebühr erheben – die Grabnutzungsgebühren entfallen. Merkel bezeichnete den Verzicht der Stadt auf die Grabnutzungsgebühren als „legitimes politisches Signal“.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand eine Änderung der Friedhofssatzung. Damit werden neue teilanonyme Gräberfelder auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Wollbach und Riedlingen in die Satzung aufgenommen.

Anm. d. Red.: Das Kanderner Bestattungsunternehmen Raupp hat uns auf zwei Fehler in der Berichterstattung hingewiesen. Falsch war die ursprüngliche Angabe, die Kosten für das Erdreihengrab seien für eine Nutzungszeit von zehn Jahren veranschlagt. Richtig sind 25 Jahre. Ebenfalls unzutreffend war die ursprüngliche Angabe, dass künftig nur die Kosten der Bestattungsunternehmen berechnet würden. Richtig ist: Für das Öffnen und Schließen eines Kindergrabs erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 238 Euro. Die Kosten des Bestattungsunternehmens stellen die Bestatter selbst in Rechnung. Beide Fehler sind mittlerweile korrigiert.