Einlieferung ins Gefängnis verhindert
: Bekannte bezahlen Geldstrafe in Weil am Rhein

Da ein mit zwei Haftbefehlen Gesuchter die Geldstrafen nicht bezahlen konnte, sprangen Bekannte von ihm mit mehr als 4800 Euro ein.
Von
red/pz
Weil am Rhein
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Bundespolizei

Die Bundespolizei hat von den Schweizer Behörden einen Gesuchten übernommen (Symbolfoto).

Boris Roessler/dpa
  • Bundespolizei übernahm an der Grenze in Weil am Rhein einen 45-jährigen Gesuchten.
  • Gegen den türkischen Staatsangehörigen lagen zwei Haftbefehle wegen Bedrohung vor.
  • Verurteilungen: 2023 wegen Bedrohung in Tateinheit mit Nötigung, 2024 wegen Bedrohung.
  • Er konnte die Geldstrafen nicht zahlen – ihm drohte eine monatelange Ersatzhaft.
  • Bekannte beglichen über 4800 Euro auf einem Revier und verhinderten die Haft.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Die Bundespolizei übernahm einen 45-Jährigen am Autobahn-Grenzübergang in Weil am Rhein von den Schweizer Beamten. Die Auslieferung erfolgte aufgrund einer Ausschreibung.

Zwei Haftbefehle offen

Die Überprüfung des türkischen Staatsangehörigen ergab, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle zu vollstrecken waren. Im Jahr 2023 verurteilte ihn ein Gericht wegen Bedrohung in Tateinheit mit Nötigung. Im Jahr 2024 wegen Bedrohung.

Der Gesuchte zahlte weder die Strafen, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafen an, weswegen die Justizbehörden Haftbefehle erließen. Vor Ort war er nicht in der Lage, die offenen Gerichtsschulden zu bezahlen. Damit drohte ihm die monatelange Ersatzhaft.

Gefängnisstrafe abgewendet

Der 45-Jährige kontaktierte Bekannte, welche auf einem Polizeirevier die noch offenen Strafen mit mehr als 4800 Euro beglichen und ihn somit vor einer Haftstrafe bewahrten.