Bürgermeister macht Babypause: Wie Philipp Lotter in der Elternzeit vertreten wird

Philipp Lotter geht im September in Elternzeit.
Oliver WernertZwei Monate Babypause nimmt sich der Hausener Bürgermeister Philipp Lotter im September und Oktober. Der Bürgermeisterstuhl im Hausener Rathaus wird in dieser Zeit nicht verwaist sein. Auf Nachfrage unserer Redaktion erläutert Lotter, wer seine Vertretung übernehmen wird.
„Vertreten wird mich mein erster Stellvertreter Harald Klemm und im Verhinderungsfall von diesem, mein zweiter Stellvertreter, Hermann Lederer.“ Beide nehmen in der Zeit folgende Aufgaben wahr: Repräsentation der Gemeinde nach außen, Vorsitz und Leitung der Gemeinderatssitzungen, Unterschriften leisten bei Rechnungen, Verträgen und Arbeitsverträgen.
Auch für die Verwaltung ist gesorgt
Nach Innen vertritt ihn seine Hauptamtsleiterin Christiane Hulla, und führt in dieser Zeit die Verwaltung und die Mitarbeiter der Gemeinde. Sollte Hulla verhindert sein, wird sie von Rechnungsamtsleiter Jörg Jost, den nächsten ranghöchsten Beamten, vertreten.
Grundsätzlich greife die gesetzlich vorgesehene Reglung zur Stellvertretung immer dann, wenn Lotter wegen Urlaub, Krankheit oder nun wegen Elternzeit ausfalle. Die Zuständigkeiten ergeben sich dabei aus der Hauptsatzung der Gemeinde Hausen sowie aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. „Demnach ist es mir nicht möglich, eigenständig über die Stellvertretung zu verfügen“, erklärt Lotter.
Lotter zeigt sich zuversichtlich
„Ich sehe unsere Gemeinde und ihre Verwaltung und den Gemeinderat gut aufgestellt, so dass meine kurze Abwesenheit kein Problem darstellen sollte. In dringenden Fällen bin ich darüber hinaus immer erreichbar und vor Ort“, sagt Lotter.
Gut vorbereitet in die Babypause
Die jetzige Sommerpause des Gemeinderats im August werde er nutzen, um einzelne Themen und Arbeitsaufgaben vorzubereiten. „Meine Stellvertreter werden von mir in die anstehende Thematiken, betreffend den Gemeinderat, eingearbeitet und es erfolgt auch eine Übergabe – genauso verhält es sich mit der Verwaltung“, informiert Lotter.
Dürfen Bürgermeister Elternzeit haben?
Grundsätzlich sei zu sagen, dass gemäß § 46 Beamtenstatusgesetz und § 76 Landesbeamtengesetz auch für Beamte eine Elternzeit zu gewährleisten ist, so Lotter. Landesrechtlich wird diese Vorschrift umgesetzt durch § 40 Arbeitszeit und Urlaubsverordnung. Hiernach haben Beamte Anspruch auf Elternzeit ohne Bezüge, wenn die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt seien. Das Gesetz sei auch auf kommunale Wahlbeamte anzuwenden. Elterngeld müsse man dann jedoch noch beantragen – wie jeder andere auch. Verwundert sei Lotter darüber, dass Bürgermeister in Rheinland-Pfalz anscheinende keine Elternzeit nehmen dürften. Dies habe ein Fall eines Bürgermeisterin in Landau gezeigt.
Lotters Partnerin, Maulburgs Bürgermeisterin Jessica Lang, war von Juni bis August in Mutterschutz.
