Autobahnzoll Weil am Rhein: Festnahme an der Schweizer Grenze

Ein Mann verstößt mit seiner Aus- und Wiedereinreise gegen seine Bewährungsauflagen. Er geht der Bundespolizei ins Netz und muss nun ins Gefängnis (Symbolbild).
Marijan Murat/dpa- Bundespolizei stoppte am Mittwochabend einen 36-Jährigen am Übergang Weil am Rhein.
- Der Algerier wurde kontrolliert, ein Haftbefehl war zu vollstrecken.
- Er war wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Bedrohung auf Bewährung verurteilt.
- Aus- und Wiedereinreise verstießen gegen Auflagen – die Bewährung erlosch.
- Er tritt nun eine neunmonatige Freiheitsstrafe im Gefängnis an.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Mittwochabend einen 36-Jährigen am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus,
dass gegen den algerischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war.
Wegen der Verbreitung pornografischer Schriften und Bedrohung, hatte ihn ein Gericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Da dieser mit der Ausreise sowie späteren Wiedereinreise gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erlosch die Bewährung. Nun muss der Mann seine neunmonatige Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen.