Autobahn-Grenzübergang Weil am Rhein: Mann bezahlt und entgeht der Haft

Wegen unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz war gegen einen 31-Jährigen Haftbefehl erlassen worden. Dem Gefängnis entkam er aber, weil er die Geldstrafe dieses Mal bezahlte (Symbolbild).
Sven Hoppe/dpa- Zoll stoppt 31-Jährigen am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn bei Ausreise in die Schweiz.
- Überprüfung ergab einen Haftbefehl wegen unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz.
- Ein Gericht hatte ihn im Jahr 2025 zu 1788 Euro Geldstrafe verurteilt.
- Er hatte weder bezahlt noch die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten – Haftbefehl folgte.
- Vor Ort beglich er die Geldstrafe und entging damit einer Haftstrafe.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Einen wegen unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz verurteilter und mit Haftbefehl gesuchter russischer Staatsangehöriger ist am Samstagabend am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn bei der Ausreise in die Schweiz kontrolliert worden.
Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis hatte ihn ein Gericht im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 1788 Euro verurteilt.
Da der Mann weder die Geldstrafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden vor wenigen Wochen Haftbefehl. Zuständigkeitshalber übernahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei den in der Schweiz wohnhaften Mann. Da er die Geldstrafe vor Ort beglich, entging er einer Haftstrafe.