Aufgegriffen in Weil am Rhein: Geplanter Besuch der Mutter endet im Gefängnis

Der Bundesgrenzschutz kontrolliert regelmäßig die Tram am Grenzübergang in Friedlingen (Symbolfoto).
Beatrice Ehrlich- Bundespolizei nahm in Friedlingen einen 52-jährigen Chilenen in der Tram fest.
- Die Kontrolle ergab einen Haftbefehl wegen schwerem Bandendiebstahl in fünf Fällen.
- Der Mann war nach Teilverbüßung der Haft abgeschoben worden – mit Einreiseverbot.
- Er reiste erneut ein und wurde ins nächste Gefängnis eingeliefert.
- Dort verbüßt er 593 Tage Restfreiheitsstrafe; es läuft ein Verfahren wegen Aufenthaltsverstößen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach der Teilverbüßung seiner Haftstrafe war ein Mann abgeschoben worden. Nach seiner erneuten Einreise nach Deutschland erfolgte die Festnahme. Nun verbüßt er die noch ausstehende Restfreiheitsstrafe von 593 Tagen.
Festnahme in der Tram
Am Mittwochmorgen kontrollierten Einsatzkräfte den chilenischen Staatsangehörigen in der grenzüberschreitenden Straßenbahn in Friedlingen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen den 52-Jährigen ein Haftbefehl vorlag.
Einreise, um Mutter zu besuchen
Der Mann gab an, seine Mutter besuchen zu wollen. Hintergrund des Haftbefehls ist eine im Jahr 2016 erfolgte Verurteilung wegen des schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen.
Abgeschoben in Heimatland
Ein Gericht verhängte gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nach einer Teilverbüßung erfolgte seine Abschiebung in sein Heimatland. Im Anschluss erließ die zuständige
Ausländerbehörde gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Einlieferung in ein Gefängnis
Da der Gesuchte dennoch erneut nach Deutschland einreiste, erfolgte seine Festnahme und Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort muss er nun die
noch ausstehende Restfreiheitsstrafe verbüßen.
Darüber hinaus leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein.