Alte Weberei in Maulburg
: Gebietsänderung ermöglicht Wohnen

Der Gemeinderat Steinen hat der zweiten Änderung des Bebauungsplans „Alte Weberei“ zugestimmt.
Von
Christoph Schennen
Maulburg
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Für dieses Grundstück wurde der Bebauungsplan „Alte Weberei“ geändert (Archivfoto).

Christoph Schennen

Im Gemeinderat ging es auch noch einmal um die zweite Änderung des Bebauungsplans „Alte Weberei“. Der Gemeinderat hat die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entsprechend den vorgestellten Beschlussvorschlägen beschlossen. Er hat die zweite Änderung des B-Plans „Alte Weberei“ mit örtlichen Vorschriften als Satzung beschlossen. Bei beiden Beschlussvorschlägen gab es 16 Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen.

Was geplant ist

Stefan Läufer von FSP Stadtplanung hatte in der Sitzung noch einmal den Sachstand erläutert. Die AB-Gemeinde will drei Wohneinheiten im zweiten Obergeschoss ihres im Bau befindlichen Gemeindezentrums einrichten, was bisher jedoch nicht möglich war, da Wohnnutzung im Gewerbegebiet nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal und für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die einem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, zulässig ist.

Durch die B-Plan-Änderung wird aus dem eingeschränkten Gewerbegebiet ein Mischgebiet, wodurch die Nutzung des Dachgeschosses für Wohnzwecke realisiert werden kann. Die Änderung des B-Plans schafft eine rechtliche Grundlage für die geplanten Wohnungen.

Lärmschutz ist ein Thema

Die Gebietsänderung habe keine Auswirkungen auf die anliegenden Gewerbebetriebe, sagte Läufer. Ihre Produktion könne auch „lauter“ werden, allerdings müssten dann Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden, um die Schallemissionen nicht zu erhöhen. Rudolf Steck (SPD) sagte, ins Protokoll müsse aufgenommen werden, dass die gegenüberliegende Firma (Remondis) Bestandsschutz genieße. Er wies auch daraufhin, dass die Firma Schredderarbeiten durchführe und diese durch die Betriebsgenehmigung auch erlaubt seien. Bürgermeister Gunther Braun erklärte dazu auf Anfrage: „Dieser Schredder darf nicht im Freien laufen.“ Geschreddert werden dürfe „bei geschlossenem Fenster im Innenbereich.“