Zu viele Vorschriften?: Dachbegrünung sorgt für Diskussionen in Niedereschach

Pflanzen auf dem Dach eines Wohngebäudes: In Niedereschach wird dies in einem Baugebiet jetzt vorgeschrieben. (Symbolfoto).
Armin Weigel/dpa-tmn/dpa- Niedereschach beschließt Dachbegrünungspflicht im Gebiet „Obere Reuten“.
- Gilt für Flachdächer und Dächer bis 15 Grad, Begrünung auf mindestens 75 Prozent.
- Mindestsubstrat 10 cm; Gräser-, Kräutermischung oder Stauden und Sedum gefordert.
- PV-Anlagen müssen aufgeständert werden – Abstände an Vegetation anpassen.
- Kritik im Rat: Dietrich, Weißer und Asal wollen weniger Vorgaben; Verwaltung befürwortet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bei zwei Gegenstimmen durch Markus Dietrich und Louis Weißer und einer Enthaltung von Michael Asal wurde die Verpflichtung zur Dachbegrünung mehrheitlich beschlossen.
Demnach wird im Gewerbegebiet „Obere Reuten“ für Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 15 Grad eine Dachbegrünung verpflichtend vorgeschrieben und dies bei einem Anteil von mindestens 75 Prozent. Zudem muss die Mindestsubstrathöhe zehn Zentimeter betragen und die Dachfläche ist mit einer standortgerechten Gräser- oder Kräutermischung anzusäen oder mit standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen.
Bei einer parallelen Nutzung der Dachflächen für Solar- oder Photovoltaikanlagen sind diese aufzuständern und die Abstände der Modulreihen untereinander, die Modultiefe und die Höhenlage der Module sind auf die Vegetation abzustimmen.
Viel zu viel vorgeschrieben
Gemeinderat Markus Dietrich kritisierte die geplanten Festsetzungen. Ihm wird in allen Bebauungsplänen „viel zu viel“ vorgeschrieben. Das mache es für alle schwerer. Sein Vorschlag: „Alles entschlacken.“ Mit Blick auf vorgeschriebene Pflanzgebote und Dachbegrünungen ist für ihn klar: „Schade um die Tinte und alles unnötige Bürokratie.“
Unterstützt wurde Dietrich in weiten Teilen seiner Ausführungen von seinem Ratskollegen Louis Weißer, der ebenfalls dafür plädierte, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Er ist der Meinung, dass man ganz allgemein darauf hinweisen könnte, dass so viel Wasser wie möglich zurückgehalten werden sollte.
Entscheidungen dem Bauherrn überlassen
Michael Asal plädierte dafür, derartige Entscheidungen dem Bauherrn zu überlassen. Es sei besser, nicht alles festzuschreiben, dann habe man später bei den Baugesuchen auch nicht über so viele Befreiungsanträge zu entscheiden.
Der Planer, Rainer Christ, vom Büro BIT-Ingenieure und Ortsbaumeister Hartmut Stern wiesen darauf hin, dass Dachbegrünungen längst Norm seien. Sie warfen den Blick auch auf wasserschutzrechtliche Belange und den Umweltbericht zum Bebauungsplan, in den die Dachbegrünungen bereits eingearbeitet seien.
Bürgermeister Martin Ragg schloss sich den Ausführungen Christs und Sterns an, sprach sich ebenfalls für die Dachbegrünungen aus und zeigte sich überzeugt, dass diese bei der Unternehmerschaft, die sich im Gebiet „Obere Reuten“ ansiedeln will, auf Akzeptanz stoßen werde.
