Vortrag an der VHS Baar
: Warum ein Testament Familien vor teuren Konflikten schützt

Wer etwas zu vererben hat, sollte dieses Thema im Kreis der Familie besprechen, weiß Dr. Alexander Wirich, Fachanwalt für Erbrecht. Er hält zudem regelmäßig Vorträge zum Thema. Jetzt auch an der VHS Baar.
Von
Cornelia Hellweg
Oberndorf
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Alexander Wirich ist Fachanwalt für Erbrecht.

Cornelia Hellweg

Die nächsten Termine für Vorträge mit Alexander Wirich sind an der Volkshochschule Baar am Mittwoch, 18. März, von 19 bis 20.30 Uhr zum Thema „Testament und Erbschaftsteuer - was man vom Erbrecht wissen muss“ am Hindenburgring 34 in Donaueschingen sowie an der Volkshochschule VS am Donnerstag, 11. Juni, von 18.30 bis 20 Uhr im VHS-Gebäude an der Dattenbergstraße in Villingen.

Seit mehr als 20 Jahren ist Alexander Wirich als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht tätig. Außerdem ist er seit zehn Jahren ehrenamtlich bestellter Prüfer für die Rechtsanwaltskammer Freiburg für die Verleihung des Fachanwaltstitels Erbrecht. Aktuell wurde er neu in dieses Prüfungsgremium gewählt und für weitere vier Jahre bestellt. „Das Gremium besteht aus drei Prüfern und ist für ganz Baden-Württemberg (außer Stuttgart) zuständig. Pro Jahr werden landesweit circa 20 bis 30 Anträge auf den Fachanwaltstitel Erbrecht gestellt“, berichtet er.

Wer den Titel führen möchte, muss zuvor 120 Stunden Unterricht in Seminaren nachweisen, 80 praktische Fälle vorlegen sowie eine schriftliche Prüfung absolvieren. Wer Fachanwalt für Erbrecht ist, muss jedes Jahr 15 Stunden Fortbildung nachweisen. Alexander Wirich ist auch auf diesem Gebiet aktiv und bietet Fortbildungen für andere Fachanwälte an. Zudem ist er für Fachverlage wie den C.H.Beck Verlag als wissenschaftlicher Autor für Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht tätig, so dass er immer aktuelles Wissen in seiner Praxis einsetzen kann.

Es gibt viele Gründe, ein Testament zu machen

Anlässe, ein Testament zu machen, gebe es viele. Einer davon ist das Bemühen, den Familienfrieden zu wahren und ein Vermögen möglichst gerecht aufzuteilen. „Je nach Größe des Vermögens kann es außerdem um steuerrechtliche Fragen gehen“, sagt Wirich. Kinder hätten beispielsweise im Erbfall einen Steuerfreibetrag von jeweils 400 000 Euro, der Ehepartner hat einen Freibetrag von 500 000 Euro, Neffen und Nichten oder Geschwister aber nur von 20 000 Euro.

Aus steuerlichen Gründen oder als Schutz vor dem Pflegefall sind auch Schenkungen zu Lebzeiten möglich, um bestimmte Vermögenswerte zu Lebzeiten zu verteilen. „Man kann Wohnung oder Haus überschreiben und Geld und Aktien behalten“, beschreibt Wirich eine Variante der Vermögensverteilung noch zu Lebzeiten. Die Überschreibung einer Wohnung oder eines Hauses der Eltern beispielsweise an ein erwachsenes Kind werde öfter gewählt, weil die Eltern in diesem Fall die Befürchtung hätten, ein Pflegefall zu werden und dann das Vermögen wegen der Pflegekosten zu verlieren.

Der Staat will verhindern, sich arm zu schenken

Zu beachten sei dabei, dass eine Schenkung zu Lebzeiten im Falle einer eintretenden Sozialhilfebedürftigkeit erst nach zehn Jahren rechtskräftig werde und davor vom Sozialamt zurückgefordert werden kann. Damit wolle der Staat verhindern, dass sich ein Mensch „arm schenkt“. Weitere Regelungen sicherten dann die Eltern bei solchen Vermögensübertragungen ab, wichtig ist es vor allem ein Nießbrauchsrecht oder Wohnungsrecht an seinem Haus oder Wohnung zu behalten, damit man im Streitfall abgesichert ist und von den Kindern nicht rausgesetzt werden kann. Auch kann man sich die Kündigung einer Schenkung in bestimmten Fällen im Vertrag vorbehalten. „Es gibt viele Spezialfälle, denen man mit der Gestaltung eines Testamentes gerecht werden kann“, erläutert Alexander Wirich.

Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge?

Wenn im Falle des Ablebens nichts geregelt sei, dann trete die gesetzliche Erbfolge in Kraft: In der Regel die Hälfte für die Ehefrau, die andere Hälfte für die Kinder. Was aber, wenn man kinderlos geblieben ist, bei Patchworkfamilien oder anderen Konstellationen? „Dann erben unter Umständen Personen, die aus Sicht des Erblassers gar nicht bedacht werden sollten.“ Das wiederum kann zu Konflikten in der näheren oder weiteren Verwandtschaft führen.

Im Streitfall würden Einigungen zwar überwiegend außergerichtlich erzielt. Eine Klärung vor Gericht kommt aber auch hin und wieder vor, und die kostet viel Geld. „Da ist es am Ende besser, alles in einem Testament sauber zu regeln.“

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