Villinger Täter verurteilt
: Schuhwechsel mit fatalen Folgen – Einbruch endet im Gefängnis

Während der Bewohner schlief, stieg der Mann zunächst unbemerkt in eine Wohnung mitten in der Villinger Innenstadt ein. Nun ist er verurteilt worden. Wie die Polizei ihn erwischt hat und welche Folgen die Tat für das Opfer hatte.
Von
Marc Eich
Oberndorf
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Ein Mann steigt unbemerkt in eine Wohnung ein. (Symbolfoto)

© Gina Sanders – stock.adobe.com

Der nicht gerade groß gewachsene Mann sitzt im Amtsgericht Villingen eingesackt in seinem Stuhl, spricht nur sehr leise. Er kommt aus dem Gefängnis, trägt deshalb Fußfesseln.

Dann beginnt die Fragestunde von Richter Christian Bäumler, dessen Worte von der Dolmetscherin übersetzt werden. „Wo sind Sie geboren worden?“ „Rumänien.“ – „Welche Schulausbildung haben Sie?“ „Keine.“ – „Haben Sie mal einen Beruf erlernt?“ „Nein.“

Schnell wird klar: Der 40-Jährige ist völlig mittellos, lebt teils auf der Straße und kann sich offenbar nur mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten. Und mit Einbrüchen. Genau einen solchen hat er im Sommer 2023 in der Villinger Innenstadt verübt.

Er machte einen entscheidenden Fehler

In der Kanzleigasse stieg er über ein angelehntes Fenster in die Waschküche eines Wohnhauses, entdeckt dort einen Wohnungsschlüssel. Während der Bewohner schlief, durchsuchte er die Räume nach Wertgegenständen, fand 1000 Euro in einem Briefumschlag und nahm außerdem eine Jacke mit. Bevor er ging, machte er aber noch einen Fehler, der ihm zum Verhängnis wurde: Er tauschte seine Schuhe gegen Sneakers aus der Wohnung.

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„Die Spurensicherung konnte an seinen Schuhen DNA feststellen“, erklärt der ermittelnde Polizeibeamte im Gerichtssaal. Zunächst habe es keinen Treffer in der Datenbank gegeben. Dann sei es zu einer weiteren Tat gekommen, bei der der Mann festgenommen wurde. Sein genetisches Material kam in die Datenbank – und sorgte dafür, dass auch die Ermittler für ihren Fall in Villingen einen Täter hatten.

Seine Familie sitzt in Rumänien

Dieser hat den Einbruch unumwunden zugegeben, zeigte Reue und entschuldigte sich – auch vor Gericht. Richter Christian Bäumler: „Ich hatte erst letztens einen Rumänen, der auf der Straße lebt und Diebstähle begeht, das ist eine Katastrophe“. Es sei tragisch: Der Mann komme von „ganz unten“ und habe aufgrund der fehlenden Bildung und ohne soziale Kontakte „keine Möglichkeit, sich adäquat mit den Lebensumständen hier auseinanderzusetzen“. Seine Familie – eine Frau mit zwei Kindern – sitzt derweil in Rumänien.

Trotz der schwierigen Lebensumstände wird vor Gericht deutlich, warum der schwere Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr sanktioniert wird. Das Opfer, ein 30-jähriger Mann, schildert, wie ihn nach dem Einbruch ein ungutes Gefühl überkam. „Mir sind Unstimmigkeiten aufgefallen, dann habe ich gemerkt, dass jemand in der Wohnung gewesen sein musste“, erzählte er. Entdeckte habe er aber niemanden mehr. Dann rief er unverzüglich die Polizei.

Opfer zieht nach dem Einbruch um

Die Tat hinterließ bei ihm deutliche Spuren. „Das war einer der Hauptgründe, warum ich mir eine neue Wohnung gesucht habe. Man fühlt sich einfach nicht mehr wohl.“

Angesichts dieser psychologischen Folgen forderte die Staatsanwaltschaft 15 Monate ohne Bewährung. Dass er im Gefängnis bleiben soll, sei insbesondere den fehlenden sozialen Strukturen in Deutschland geschuldet. Zu groß sei die Gefahr, dass der 40-Jährige direkt wieder Straftaten begeht und dann untertaucht. Der Verteidiger hielt 13 Monate für angemessen. Dem folgte auch Richter Bäumler. Das Urteil: 13 Monate Haft. Es ist bereits rechtskräftig.