Sterben wird teurer
: Schon wieder steigen die Bestattungsgebühren in Brigachtal

Der Gemeinderat beschloss mit sieben Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen, die Bestattungsgebühren ab dem 1. Juli 2026 zu erhöhen.
Von
Hella Schimkat
Brigachtal
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Die Bestattungsgebühren in Brigachtal werden ab dem 1. Juli 2026 erhöht (Archivfoto).

Die Bestattungsgebühren in Brigachtal werden ab dem 1. Juli erhöht (Archivfoto).

Hella Schimkat
  • Brigachtal erhöht Bestattungsgebühren ab dem 1. Juli 2026 nach Ratsbeschluss mit 7:3 Stimmen.
  • Begründung: knappe Mittel, mehr Pflichtaufgaben und der Wille zu einem nachhaltigen Haushalt.
  • Kostendeckungsgrad lag 2023 bei 61,60 Prozent, 2024 bei 44,81 Prozent, 2025 bei 49,61 Prozent.
  • Mit der Erhöhung wird etwa 50 Prozent Deckung erreicht – laut Rechnungsamtsleitung.
  • Beispiel Urnengrab: Gesamtgebühr steigt von 2775 auf 3202 Euro, Rasenurnengrab plus 170 auf 2427.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Erhöhung der Bestattungsgebühren. Der Antrag von Marius Effinger, die Kosten für die Erdbestattungen wie bisher zu belassen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Obwohl die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren zum Stichtag 1. Juli 2025 für den Zeitraum von fünf Jahren beschlossen wurde, sah sich die Verwaltung gefordert, die Gebühren jetzt schon wieder zu erhöhen.

„Angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen, steigender Pflichtaufgaben sowie konjunktureller und struktureller Herausforderungen sind wir gefordert, so wie alle Kommunen, unseren Haushalt nachhaltig und generationengerecht auszurichten“, erklärte Bürgermeister Michael Schmitt.

Stabilisierung der Ertragsstruktur

Dieses Ziel könne nicht nur durch die kurzfristige Reduzierung von Ausgaben, sondern auch durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Ertrags- und Aufwandsstruktur erreicht werden, unterstrich er.

Rechnungsamtsleiterin Martina Enderlein trug die Änderungen bei den Gebühren in der Sitzung vor und zeigte auf, dass der Kostendeckungsgrad im Jahr 2023 bei 61,60 Prozent lag. 2024 verringerte er sich auf 44,81 Prozent, und im Jahr 2025 stieg er leicht auf 49,61 Prozent an. Mit der neuen Erhöhung komme man mit dem Deckungsgrad auf rund 50 Prozent, so Enderlein.

Beispiel Urnengrab

Beispiel: Bei einem Urnengrab bleiben die Bestattungsgebühren bei 165 Euro, die Grabnutzungsgebühren steigen von 1900 auf 2200 Euro. Die Kosten für die Benutzung der Leichenzelle erhöhen sich von 130 auf 160 Euro, die Einfassung des Urnengrabs kostet statt 250 dann 274 Euro. Insgesamt, mit allen weiteren Kosten, steigen die Gebühren eines Urnengrabs von 2775 Euro auf 3202 Euro, trug die Rechnungsamtsleiterin vor. Bei einem Rasenurnengrab erhöhen sich die Kosten um 170 Euro auf 2427 Euro.

Marbacher abgeschreckt?

Olaf Faller zeigte sich leicht verzweifelt: „Wir kalkulieren und kalkulieren und laufen weiterhin der vollen Kostendeckung hinterher.“ Thomas Huber war mit der Erhöhung der Erdgrabkosten nicht zufrieden: „Bei uns können ja auch die Marbacher Bürger bestattet werden. Sie können aber auch nach Villingen gehen“, erklärte er, und befürchtete, dass sie bei einer Erhöhung der Kosten eher nach Villingen wechseln würden. Marius Effinger stimmte Huber zu und fürchtete, dass die Leute umschwenken, wenn die Preise wieder ansteigen. Er stellte den Antrag, die Kosten bei den Reihengräbern für Personen bis sechs Jahre und ab sechs Jahren sowie dem Einzelgrab doppeltief und dem Familiengrab doppeltief zu belassen. Doch der Antrag wurde abgelehnt.

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