Stadtteilentwicklung VS
: Tannheimer Säge dürfte erweitern

Der Ortschaftsrat stimmte dem Bebauungsplan „Bei der Talmühle“ (Tannheimer Säge), zu.
Von
Uwe Klausner
VS-Tannheim
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Der Bebauungsplan für die Erweiterung der Tannheimer Säge steht, geht ab nächste Woche durch die Verwaltungs- und Genehmigungsgremien und kann voraussichtlich Mitte 2027 verwirklicht werden.

Der Bebauungsplan für die Erweiterung der Tannheimer Säge steht, geht ab nächste Woche durch die Verwaltungs- und Genehmigungsgremien und kann voraussichtlich Mitte 2027 verwirklicht werden.

Wilhelm Zimmermann
  • Ausbau der Tannheimer Säge: Der Ortschaftsrat stimmte dem Bebauungsplan zu.
  • Der Plan geht ab nächste Woche durch die Gremien – Umsetzung voraussichtlich Mitte 2027.
  • Geplant sind ein weiteres Betriebsgebäude, Lagerflächen und Verwaltungsräume.
  • Etwa ein Hektar Grünflächen entsteht, mit Retentions- und Versickerungsflächen.
  • Keine Linksabbiegespur an der L 181 nötig; Namensstreit am Bach Wolfsbach/„Weiherbach“.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Gremium empfiehlt dem Technischen Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen somit, dem Änderungsantrag zum Bebauungsplan zuzustimmen.

Nach der Frist der Offenlegung des Bebauungsplans sieht Matthias Schöne vom Stadtplanungsamt einen Zeitrahmen bis Mitte 2027, danach kann ein Bauantrag der Firma Brüninghoff gestellt werden. Es ist ein zweckgebundener Bebauungsplan für ein Sonderbaugebiet im Außenbereich , für ein Bestandsprojekt. Von den betroffenen 4,9 Hektar Gelände sind bereits 1,5 Hektar bebaut. Auf dem südlich angrenzenden Bereich sollen neben einem weiteren Betriebsgebäude auch Lagerflächen und Verwaltungsräume geschaffen werden.

Vor allem sollen interne Fertigungsabläufe durch Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände vereinfacht werden. Nach dieser Erweiterung entstehen auf dem Erweiterungsgelände rund ein Hektar Grünflächen, die als Retentions- und Versickerungsflächen geplant sind. Entlang des Radweges an der L 181 sind umfangreiche Baumpflanzungen vorgesehen sowie Gehölzpflanzungen rund um die Parkplätze. Der Charakter des Holzbaubetriebs soll trotz der Erweiterung so erhalten bleiben.

Der Bebauungsplan sieht eine Begrenzung der Firsthöhe von 13 Metern vor, wobei durch Aufschüttungen des abfallenden Geländes in Richtung Süden auch Firsthöhen von rund 18 Metern über dem derzeitigen Geländeniveau entstehen können. Nach dieser Befürwortung des Bebauungsplanes müssen nun die Fachbehörden ihre Stellungnahmen abgeben. Geklärt wurde bereits von der Straßenbaubehörde, dass eine besondere Linksabbiegespur auf der L 181 in Höhe der gegenwärtigen Einfahrt zum Betriebsgelände wegen der geringen Fahrzeugfrequenz nicht notwendig ist.

Erkenntnisse anderer Art brachten zum Abschluss der Sitzung abseits des trockenen Stoffes noch etwas Heiterkeit in die Bude. Den im Westen begrenzenden Bachlauf des Geländes bei der Tannheimer Säge kennt im Volksmund jeder als Wolfsbach. In den schriftlichen Verwaltungsquellen wird das Bächle dagegen als „Weiherbach“ bezeichnet. Diesen Namen kannte im Ortschaftsrat noch niemand. Warum dem so ist, bleibt noch herauszufinden.

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