Richter schickt ihn in Haft
: 22-Jähriger fährt ohne Führerschein – sogar zum Gerichtstermin in VS

Ohne Führerschein vor Gericht – und trotzdem mit dem Auto da. Ein 22-Jähriger sorgt in VS für Kopfschütteln bei Richter und Staatsanwalt. Jetzt drohen ihm in diesem unglaublichen Fall über zwei Jahre Haft.
Von
Marc Eich
Oberndorf
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Mehrfach ist der Mann aus VS ohne Führerschein erwischt worden – nun muss er deswegen in Haft.

Marijan Murat/dpa

Als der junge Mann mit Fußfesseln den Gerichtssaal betritt, bricht die Familie des Angeklagten in Tränen aus. „Darf ich meinen Sohn kurz umarmen?“, fragt die Mutter. „Nein, er ist in Haft“, heißt es von einem Justizwachtmeister.

Der Grund: Fünf Tage zuvor war der 22-Jährige aus Villingen-Schwenningen abermals ohne Führerschein erwischt worden – Staatsanwaltschaft und Gericht griffen durch, steckten ihn hinter Gittern. Wie konnte es so weit kommen? Die Geschichte eines außergewöhnlichen Falls.

20 Minuten braucht Richter Bernhard Lipp, um die „Justiz-Vita“ des gebürtigen Donaueschingers vorzulesen. Die erste Begegnung mit den Behörden liegt mehr als sieben Jahre zurück. Damals erwischte man den Angeklagten im zarten Alter von 15 das erste Mal ohne Führerschein . Das Verfahren im Jahr 2017 stellte die Staatsanwaltschaft ein. Erster Oberamtsanwalt Olaf Meier kommentiert trocken: „Da war ich noch guter Hoffnung.“

Auch vor der Polizei geflüchtet

Vergebens. Denn was dann folgte, ist eine wirklich außergewöhnliche Karriere. Jährlich wird der Mann von der Polizei ohne Lappen erwischt: Als 16-Jähriger fuhr er 2018 in Villingen umher, um Drogen zu verkaufen. 2019 kurvte er unter anderem „zum Spaß“ auf dem Parkplatz des Schwarzwald-Baar-Centers herum. 2020 wurde er gleich zwei Mal erwischt, in einem Fall wollte er in Mönchweiler seine Freundin mit dem Roller abholen und baute einen Unfall.

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2021 kommt es gar zu einer Flucht vor den Beamten auf der A 81, der damals 18-Jährige geriet dabei mit einem BMW auf glatter Fahrbahn ins Schleudern und stieß mit einem anderen Wagen zusammen. Eine Haftpflichtversicherung hatte er nicht, der Wagen war zudem nicht zugelassen. Hier setzte es die erste Bewährungsstrafe.

Mit dem Auto zum Gespräch bei Gericht

Es ging weiter: 2022 in Dunningen, 2023 zunächst in Mönchweiler und dann gar mit 1,43 Promille in Singen. Beide Fälle führten zur nächsten Bewährungsstrafe. Warnschuss genug war dies aber immer noch nicht. Im Oktober 2024 geriet er in VS in eine Kontrolle. Wie immer ohne Führerschein. In einem beschleunigten Verfahren verurteilte ihn das Amtsgericht im Januar 2025 abermals.

Und dann dieser Vorfall, der sowohl Richter als auch Ankläger sprachlos machte. Rund einen Monat nach seiner jüngsten Verurteilung sollte Bernhard Lipp über einen möglichen Bewährungswiderruf entscheiden. Es kam Mitte Februar zum Gespräch zwischen dem Anklagten und Lipp. Was der Richter zunächst nicht wusste: Der 22-Jährige war tatsächlich mit dem Auto eines Bekannten und seinen eigenen nicht zugelassenen Nummernschildern zu dem Termin gefahren.

Von der Kontrolle direkt in Haft

Blöd gelaufen: Auf dem Rückweg geriet er in Schwenningen in eine Verkehrskontrolle, weil er nicht angegurtet war. Dann ging alles ganz schnell: Die Staatsanwaltschaft ließ ihn vorläufig festnehmen, um abermals ein beschleunigtes Verfahren in die Wege zu leiten, wurde die Haft angeordnet.

Vier volle Tage saß der 22-Jährige hinter Gittern, unter Tränen erzählte er im Gerichtssaal, er habe „panische Angst, weil ich gehört habe, was so alles in der Haft passiert“. Erst in diesen Tagen sei ihm klar geworden, was es wirklich heißt, eine Freiheitsstrafe abzusitzen. Was sich nun auch Richter Lipp fragte: „Warum fahren Sie dann immer wieder ohne Führerschein?“

Ankläger sieht kriminelle Energie

Als er zur Anhörung musste, habe er verschlafen. Aus Angst, dass ihm Konsequenzen drohten, wenn er zu spät kommt, habe er seine alten Nummernschilder an das Auto des Bekannten geschraubt und sei einfach losgefahren. Warum er immer wieder in Versuchung gerät, ohne Führerschein Auto zu fahren, könne er sich nicht erklären. „Aber es ist mir nicht egal, ich hole mir Hilfe.“

Beim Plädoyer platzte dem Ersten Oberamtsanwalt der Kragen: „Dass Sie nur, weil sie verschlafen haben, die Kennzeichen an das Auto tackern, das hat Berechnung. Da steckt eine kriminelle Energie dahinter – jetzt müssen Sie ins Gefängnis!“ Eine Strafe auf Bewährung schloss er aus und forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Verteidiger: ADHS ist das Problem

Der Verteidiger machte auf die psychischen Probleme des jungen Mannes aufmerksam, die er ärztlich behandeln lässt. „Er leidet unter ADHS und handelt nicht logisch“, gibt er zu Bedenken. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe, „damit er den Führerschein machen kann“.

Doch darauf hofften Verteidiger, Angeklagter und auch die Familie vergebens: Acht Monate Freiheitsstrafe wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und vorsätzlichen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag. Lipp: „Sie sind nicht der Typ, der im Gefängnis hockt, eigentlich ein sympathischer Kerl – aber es ist so viel vorgefallen, das ist fast schon eine rechtsfeindliche Gesinnung.“

Den Haftbefehl hob der Richter vorerst auf, sobald das Urteil rechtskräftig wird, muss er aber die Haftstrafe antreten. Dann könnte es knüppeldick kommen: Weil ein Widerruf der Bewährung bei den anderen Urteile wahrscheinlich erscheint, dürfte sich die Freiheitsstrafe auf insgesamt 31 Monate aufsummieren. Eine kurze Fahrt, mit drastischen Folgen.