Rat beschließt neue Regelung: Auftauende Streumittel bei Eisglätte in Unterkirnach künftig verboten

Mit Splitt darf in Unterkirnach bei Glätte auch weiterhin gestreut werden.
dpa/Daniel VoglEinstimmig beschloss der Gemeinderat die Neufassung von zwei veralteten Satzungen.
Die ab 1. Januar 2026 neu geltende Vergnügungssteuersatzung enthält nun auch eine prozentuale Besteuerung der Spielgeräte von 25 Prozent. Die Mindeststeuer beträgt pro Gerät und Monat 60 Euro. Bislang galt nur ein einheitlicher Steuersatz von 60 Euro je Gerät und Monat.
Von der Änderung sind in Unterkirnach zwei Spielautomaten betroffen, die bei ganzjährigem Betrieb jährlich 1500 Euro in die Gemeindekasse spülen. Die aktuelle Fassung stammt noch aus dem Jahr 1998.
Neue Fassung ist bereits in Kraft getreten
Noch älter ist die bisherige Streupflichtsatzung, nämlich von 1989. Die neue Fassung ist seit dem 22. Oktober in Kraft, also rechtzeitig vor der Wintersaison.
Neben einigen inhaltlichen Anpassungen, wie das Verbot von auftauenden Streumitteln bei Schnee- und Eisglätte, wurden die Bußgelder bei Nichtbeachtung der Streupflicht nun in Euro ausgewiesen.
Der Gemeinderat beschloss zudem, dass die Gemeinde Unterkirnach zukünftig nicht mehr an der CMT in Stuttgart, der Publikumsmesse für Touristik und Freizeit, teilnehmen wird.