Neue Planung: Drei Wohneinheiten weniger in Unterkirnach

Diese Baugrundstücke im Baugebiet Sommerberg II dürfen nun mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Weil durch die Garagenzufahrt zwei öffentliche Parkplätze entfallen, werden auf der gegenüberliegenden Seite zwei neue Parkplätze geschaffen.
Ulrich SchlenkerZum zweiten Mal stand der Bau von drei Mehrfamilienhäusern im Wohngebiet Sommerberg II auf der Tagesordnung des Ratsgremiums. War noch vor einem Jahr die Überschreitung der baurechtlich vorgegebenen Grundflächenzahl um etwa zehn Prozent der Knackpunkt für die Ablehnung des Baugesuchs durch den Gemeinderat, ging es dieses Mal um den Kinderspielplatz, der bei einer so großen Anzahl an Wohnungen vorgeschrieben ist.Zudem thematisierte die Beschlussvorlage, dass zwei Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen.
Werner Rosenfelder vom Unterkirnacher Hauptamt informierte, dass vor allem durch die Verringerung um insgesamt drei Wohneinheiten das Problem der ursprünglich zu großen Grundflächenzahl gelöst worden sei. „Statt bisher je elf Wohneinheiten sollen in jedem der drei Gebäude nun nur noch zehn Wohnungen entstehen“, ließ er wissen.
Außerdem hat der Bauherr laut Rosenfelder sowohl die Ein- als auch die Ausfahrt der Tiefgarage auf die Südseite des Gebäudeblocks gelegt. Trotzdem gebe es auch noch für die überarbeitete Planung das Erfordernis für Befreiungen, ließ Rathausmitarbeiter Rosenfelder wissen.
Zwei Parkplätze
Die eine davon betrifft den Wegfall von zwei öffentlichen Parkplätzen, die der Bauherr aber durch zwei Parkplätze auf seinem Grund und Boden ausgleichen will. Sie sind auf der Nordseite gegenüber dem privaten Parkplatz vom Hapimag eingeplant. Zudem soll auf dem Baugrundstück kein Spielplatz geschaffen werden. Die Bauherren begründen diesen Antrag damit, dass es ja in unmittelbarer Nähe auf der Rückseite des Baugebiets Sommerberg II einen öffentlichen Spielplatz gibt.
Als Gegenleistung für den Verzicht auf einen zusätzlichen Kinderspielplatz ist der Bauherr zu einer zweckgebundenen Ablösezahlung in Höhe von 15.000 Euro an die Gemeinde Unterkirnach bereit.
Das Ratsgremium fasste einstimmig den Beschluss, den beantragten Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans zuzustimmen und gegen eine Zahlung von 15.000 Euro darauf zu verzichten, dass ein neuer Spielplatz angelegt werden muss.