Kurioses Verbot in Niedereschach
: Ein Spielplatz, der am Wochenende nicht benutzt werden darf

Ein Verbotsschild untersagt die Nutzung des Spielplatzes bei der Niedereschacher Schule außerhalb der Unterrichtszeiten. „Ein Unding“, findet Gerhard Rabus.
Von
Albert Bantle
Oberndorf
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Nur während der Unterrichtszeiten ist der Spielplatz zugänglich.

Albert Bantle

In Sinkingen sei bei einem dortigen Aussiedlerhof eine Tafel angebracht, dass vorbeispazierende Familien mit ihren Kindern gerne die Tiere in den Stallungen anschauen und die Kinder auch den dortigen privaten Spielplatz benutzen dürfen, berichtete Gerhard Rabus (Grüne) in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Demgegenüber stehe an der Schule in Niedereschach ein Schild, dass das Schulgelände außerhalb der Schulzeiten nicht betreten werden darf.

In seinen Augen ist das ein absolutes Unding, denn dies bedeute, dass der dortige Spielplatz an Nachmittagen und an Wochenenden für Kinder nicht zugänglich sei. Auf der ganzen „Bergseite“ der Gemeinde stehe für Kinder sonst kein Spielplatz zur Verfügung. Seiner Meinung nach sei dieses Schild somit längst hinfällig und gehöre entfernt.

Ortsbaumeister Hartmut Stern erwiderte darauf, das seines Wissens bisher noch kein Kind oder Jugendlicher vom Schulgelände verwiesen worden sei, weil sie sich außerhalb der Schulzeiten dort aufhielten oder den Spielplatz benutzten. Auch an Wochenenden werde dort gespielt, zum Beispiel Tischtennis, und die Jugendlichen bringen ihre eigenen Bälle und Schläger mit.

Er werde deshalb einmal nachforschen, ob dieses Schild vielleicht einen versicherungstechnischen Hintergrund habe. Wenn nicht, stünde dem nichts entgegen, wenn dieses Schild entfernt würde.

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