Kooperation im Standesamtswesen: Niedereschach, Mönchweiler und Tuningen wollen enger zusammenarbeiten

Eine Kooperation im Bereich des Standesamtes war Thema im Gemeinderat Niedereschach.
© galaganov - stock.adobe.comDie Gemeinden Niedereschach, Mönchweiler und Tuningen – alle drei sind Mitglied im sogenannten „Sechserclub“ – wollen künftig bei Engpässen im Bereich des Standesamtes kooperieren.
Der Niedereschacher Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung diesbezüglich dem Abschluss eines von der Verwaltung vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrages im Standesamtswesen der Gemeinden Mönchweiler, Tuningen und Niederschach zu und beauftragte die Verwaltung, alle notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen.
„Wir freuen uns sehr, ihnen diesen interkommunalen Vorschlag machen zu können“, freute sich Bürgermeister Martin Ragg gleich zu Beginn der Beratung und Beschlussfassung und ergänzte: „Es ist ein schönes Zeichen, dass auch kleine Gemeinden große Aufgaben bewältigen“.
Verschärfte fachliche und organisatorische Anforderungen
Ragg verwies darauf, dass die Führung des Standesamtswesens in Baden-Württemberg verschärften fachlichen und organisatorischen Anforderungen unterliege. Die drei Gemeinden hätten bisher zwei oder drei Standesbeamte für die Sachbearbeitung im Standesamtswesen bestellt. Daneben seien in den Gemeinden Eheschließungsstandesbeamte bestellt, die jedoch nur Trauungen vornehmen dürfen, wie zum Beispiel der Bürgermeister.
Seit der Reform im Standesamtswesen sei es nicht mehr möglich, Mitarbeiter, die nicht regelmäßig an den Fortbildungen der Standesamtsakademie in Bad Salzschlirf und den Fortbildungslehrgängen des Fachverbandes teilnehmen, als Hauptstandesbeamte oder Verhinderungsvertreter zu bestellen.
Sie dürfen nur noch als Eheschließungsstandesbeamte tätig werden. Somit hätten die beteiligten Gemeinden bei Verhinderung – beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit – eines Standesbeamten zwar einen weiteren Standesbeamten, der die laufende Sachbearbeitung übernehmen könne, doch sobald dieser ungeplant ausfalle, könne keine Sachbearbeitung erfolgen.
Zwei Standesbeamte pro Kommune
Um im „Fall der Fälle“ eine Notvertretung schnell organisieren zu können, hätten sich die beteiligten Gemeinden dazu entschlossen, im Standesamtswesen zu kooperieren, und einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Grundlage des Vertrages sei, dass jede der beteiligten Kommunen regulär über mindestens zwei Standesbeamte verfüge. Die reguläre Urlaubsvertretung müsse jede Gemeinde selbst sichern.
Hintergrund
Fachausbildung
Vollstandesbeamte müssen zwingend eine fundierte Fachausbildung vorweisen, insbesondere den erfolgreichen Abschluss eines zweiwöchigen Grundseminars mit Prüfung an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf. Darüber hinaus besteht eine kontinuierliche Fortbildungspflicht. Alle fünf Jahre ist eine einwöchige Fortbildung an derselben Akademie zu absolvieren sowie zweimal jährlich an regionalen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese hohen Anforderungen schließen die Bestellung von Bediensteten ohne aktuelle Nachweise dieser Fortbildungen als Vollstandesbeamte aus. In der Praxis bedeutet dies, dass nur ein enger Personenkreis innerhalb der Gemeindeverwaltung hoheitlich im Bereich des Personenstandswesens tätig werden darf. Entsprechend reduziert sich die Zahl der potenziellen Einsatzkräfte, insbesondere bei plötzlichen Ausfällen.