Kontrollen gegen Schwarzarbeit
: Zoll nimmt Barbershops und Nagelstudios im Kreis Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis unter die Lupe

Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit: Der Zoll kontrolliert Friseure, Barbershops und Nagelstudios im Landkreis Rottweil und im Schwarzwald-Baar-Kreis - und stellt dabei einige Verstöße fest.
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red/pm
Region
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Themenfoto, Symbolfoto Barbershop. Der Zoll kontrolliert Barbershops im Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Die Handwerkskammern legen großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Eintragung von Barbershops in die Handwerksrolle, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Neben Schwarzarbeit werden auch andere Bereiche, wie z.B. die Einhaltung von Hygienevorschriften, kontrolliert. *** Theme photo, symbol photo Barbershop Customs inspects barbershops in connection with illegal employment The chambers of crafts attach great importance to compliance with regulations and the registration of barbershops in the register of craftsmen in order to ensure quality and safety In addition to illegal employment, other areas such as co Copyright: xMatthiasxWehnertx

Barbershops, Friseursalons und Nagelstudios in der Region sind vom Zoll unter die Lupe genommen worden. (Symbolfoto)

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  • Zoll prüft Friseure, Barbershops und Nagelstudios in Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis.
  • Ergebnis: mehrere Verstöße, etwa fehlende Meldungen und fehlende Arbeitszeitaufzeichnung.
  • Zusätzlich festgestellt: illegaler Aufenthalt, Leistungs­missbrauch und Mindestlohn-Verstöße.
  • Standort Singen leitete sechs Straf- und 16 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
  • 40 Zöllner befragten 53 Beschäftigte – Ermittlungen laufen mit Abgleich von Unterlagen weiter.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Zoll hat am Samstag Friseursalons, Barbershops und Nagelstudios in der Region kontrolliert. Im Landkreis Rottweil sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis waren die Einsatzkräfte im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung unterwegs.

Im Raum Rottweil und Schramberg nahm die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen laut Pressemitteilung insgesamt acht Betriebe unter die Lupe: vier Friseurbetriebe beziehungsweise Barbershops und vier Nagelstudios.

Die Zöllner stellten dabei mehrere Verstöße fest. Es ging unter anderem um fehlende Meldungen und Verstöße gegen die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. In einzelnen Fällen kamen Verstöße wegen illegalen Aufenthalts, Leistungsmissbrauchs und des Mindestlohns hinzu.

Für die Kontrollen des Standorts Singen wurden insgesamt sechs Strafverfahren und 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Diese Zahlen beziehen sich laut Mitteilung allerdings nicht nur auf den Landkreis Rottweil, sondern auch auf weitere kontrollierte Betriebe im Raum Stockach und Konstanz.

Kontrollen auch im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis kontrollierte der Zoll ebenfalls Betriebe. Der Standort Waldshut nahm unter anderem in Villingen-Schwenningen einen Barbershop und Nagelstudios ins Visier.

Insgesamt leitete dieser Standort bei seinen Kontrollen fünf Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein, heißt es in der Pressemitteilung. Dazu kamen 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht und wegen der Beschäftigung von Personen ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.

Wie viele dieser Verfahren konkret auf Villingen-Schwenningen beziehungsweise den Schwarzwald-Baar-Kreis entfallen, geht aus der Mitteilung des Hauptzollamts Singen nicht hervor.

40 Zöllner im Einsatz

Insgesamt waren 40 Zöllner des Hauptzollamts Singen in den Landkreisen Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz und Waldshut unterwegs. Sie befragten 53 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Kontrolliert wurde unter anderem, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind und ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Genehmigungen besitzen.

Ermittlungen gehen weiter

Mit dem Kontrolltag sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Der Zoll will die erhobenen Daten nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Unterlagen prüfen.

„Mit der Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in den Branchenkatalog gehen wesentliche Pflichten wie die Ausweismitführungspflicht, die Sofortmeldepflicht und die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung einher“, erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Nicht bei allen kontrollierten Betrieben sind Beanstandungen festgestellt worden.