Kinderbetreuung in VS
: So ändern sich jetzt die Kitagebühren

In fast allen Fällen müssen die Eltern ab September mehr bezahlen. Zurück geht das auf einen Gemeinderatsbeschluss.
Von
Daniela Schneider
Oberndorf
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Die Stadt Villingen-Schwenningen passt die Kitagebühren ab September 2025 weiter an die landesweiten Richtwerte an.

© Oksana Kuzmina – stock.adobe.com

Zum 1. September 2025 treten in Villingen-Schwenningen neue Elternbeiträge für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Kraft. Die Gebühren werden wie bereits in den Vorjahren angepasst – sprich: in den meisten Fällen erhöht. Das geschieht auf Grundlage eines grundsätzlichen Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2021, der eine stufenweise und „sozial verträgliche“ Angleichung an den landesweiten Richtwert vorsieht.

Die Anpassung betrifft alle Betreuungsformen – von der klassischen Regelbetreuung über verlängerte Öffnungszeiten bis zur Ganztagesbetreuung. Je nach Modell und Kinderanzahl im Haushalt steigen die Beiträge unterschiedlich. Für die meisten Familien gibt es eine Erhöhung, aber nicht pauschal für alle. Die Staffelung nach Kinderanzahl sorgt dafür, dass Mehrkindfamilien stärker entlastet bleiben.

Staffelung bliebt erhalten

Eltern mit einem Kind zahlen künftig für eine Regelbetreuung (30 Stunden pro Woche) 139 Euro statt bisher 131 Euro im Monat. Deutlich günstiger bleibt es für Familien mit mehreren Kindern: Hier fällt die Steigerung oft geringer aus oder beträgt nur wenige Euro. Bei drei Kindern kostet die Ganztagesbetreuung künftig 190 Euro (bisher 179 Euro), bei vier Kindern lediglich 58 Euro pro Monat und Kind. Auch im Krippenbereich (unter drei Jahren) bleibt die Staffelung erhalten – bei vier Kindern beläuft sich der Beitrag für eine Ganztagesbetreuung auf 84 Euro monatlich.

Der größte absolute Preissprung in der neuen Gebührentabelle zeigt sich bei den Krippenplätzen in der Ganztagesbetreuung mit 50 Stunden pro Woche. Für ein Kind wurden hier bislang 510 Euro bezahlt, künftig werden es 542 Euro sein. Das ist nicht nur der höchste Euro-Betrag, sondern auch einer der prozentual stärksten Anstiege mit rund 6,3 Prozent.

Jugendamt kann unterstützen

Die Eltern sollen rechtzeitig über die neuen Beiträge informiert werden und angepasste Gebührenbescheide bekommen. Um Familien weiterhin zu entlasten, bietet das Kreisjugendamt des Schwarzwald-Baar-Kreises die Möglichkeit, die Gebühren im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ganz oder teilweise zu übernehmen. Entsprechende Anträge können direkt beim Jugendamt gestellt werden (Telefon 07721/913 79 61, E-Mail: jugendamt@lrasbk.de).

Weitere Informationen zu den Betreuungsangeboten und zur Gebührenstruktur sind auf der Website der Stadt Villingen-Schwenningen im Bereich „Bildung & Soziales“ unter dem Punkt „Kindertagesbetreuung“ abrufbar.

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