Ganztagsbetreuung an Schulen
: Villingen-Schwenningen für den Rechtsanspruch gerüstet

Zum Schuljahr 2026/2027 haben erstmals Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Stadt Villingen-Schwenningen sieht sich dafür gut aufgestellt. Eine größere Neuausrichtung steht ab 2027 an.
Von
Marina Zieglwalner
Villingen-Schwenningen
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ARCHIV - 12.09.2023, Bayern, München: Schulkinder einer zweiten Klasse sitzen am ersten Schultag nach den Sommerferien in ihrer Klasse an Grundschule an der Gebelestraße. (zu dpa: «Statistik: NRW bei Pro-Kopf-Ausgaben für Schüler hinten») Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Erstklässler haben ab den kommenden Schuljahr ein Recht auf Ganztagsbetreuung. (Symbolfoto)

Sven Hoppe/dpa
  • Erstklässler erhalten ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Recht auf Ganztagsbetreuung.
  • Villingen-Schwenningen sieht den Bedarf zum nächsten Schuljahr vollständig gedeckt.
  • In diesem Schuljahr bleibt alles wie bisher – Neuausrichtung startet ab 2027/2028.
  • Geplant ist ein modulares Betreuungssystem, das Hort und Ganztag teilweise ersetzt.
  • Für Bickeberg- und Goldenbühlschule folgt die Vergabe an freie Träger, Goldenbühl: Antrag GTS.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wenn nächste Woche für die Erstklässler in Villingen-Schwenningen ein neuer Lebensabschnitt beginnt, sind sie auch die ersten Kinder, für die das Recht auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen besteht. Mit dem Start des Unterrichts nach den Sommerferien müssen die Kommunen diesen Rechtsanspruch stufenweise umsetzen, bis er dann zum Schuljahr 2029/2030 für alle ersten bis vierten Klassen greift.

Villingen-Schwenningen ist gerüstet für die neuen Aufgaben. „Im nächsten Schuljahr können die derzeit bestehenden Bedarfe an den Ganztagsschulen, in den Horten, an den Schulen sowie in der Schulferienbetreuung voraussichtlich vollständig abgedeckt werden“, erklärt Patrick Ganter, Pressesprecher der Stadt. Zum Start des neuen Schuljahrs bestehe damit aktuell kein ungedeckter Betreuungsbedarf bei den Familien.

Derzeit seien auch keine Umbauarbeiten erforderlich, die mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verbunden sind. Im Schuljahr 2025/2026 nahmen 1224 Kinder von den 3356 Grundschülern in VS dieses Angebot in Anspruch.

Der Gemeinderat hatte im Mai entschieden, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder neu auszurichten und an den meisten Schulen ein flexibles modulares Betreuungssystem einzuführen, das ab dem Schuljahr 2027/2028 zum Tragen kommt. Dieses Modell ersetzt dann auch teilweise die bisherigen Betreuungsformen wie Hort oder Ganztagsschulen, allerdings erst im kommenden Herbst. In diesem Schuljahr verändert sich in Sachen Betreuung in der Doppelstadt noch nichts.

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Vorbereitungen für Umsetzung laufen

Die Stadt steckt aber mitten in den Vorbereitungen für die Umsetzung. „Auf Verwaltungsebene laufen die Planungen für die Neuausrichtung derzeit weiter. Die konkreten Bedarfe für das Schuljahr 2027/2028 können nach dem offiziellen Stichtag am 15. März 2027 ermittelt werden“, nennt Ganter die nächsten Schritte.

Auf dieser Grundlage könne die Verwaltung anschließend die weitere Ausgestaltung der Betreuungsangebote und die erforderliche Kapazitätsplanung in Angriff nehmen. Nach dem aktuellen Stand lasse sich der derzeit bestehende Betreuungsbedarf vollständig abdecken. Die modulare Lösung solle die Betreuung mit Blick auf den weiter zunehmenden Rechtsanspruch langfristig bedarfsgerecht weiterentwickeln.

Vergabe an freie Träger

Für die beiden Gemeinschaftsschulen Bickebergschule und Goldenbühlschule ist gemäß Gemeinderatsbeschluss vorgesehen, die Betreuungsleistungen an freie Träger zu vergeben. Die Verwaltung bereite derzeit das entsprechende Vergabeverfahren vor, erklärt Ganter. Zudem arbeite die Verwaltung den Antrag aus, an der Goldenbühlschule eine Ganztagsgrundschule einzurichten.