Erhöhung der Friedhofsgebühren
: Bestattungen werden in Unterkirnach deutlich teurer

Die Gemeinde Unterkirnach hebt die Gebühren im Bestattungswesen deutlich an. Die Gebühr für ein Reihengrab steigt künftig beispielsweise von bisher 2760 Euro auf 4050 Euro.
Von
Ulrich Schlenker
Unterkirnach
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Unterkirnach erhöht die Gebühren im Bestattungswesen deutlich.

Unterkirnach erhöht die Gebühren im Bestattungswesen deutlich.

Ulrich Schlenker
  • Unterkirnach erhöht die Friedhofsgebühren deutlich – zuletzt vor knapp zwei Jahren angepasst.
  • Begründung der Verwaltung: gestiegene Personal-, Material- und Maschinenkosten.
  • Erdgräber besonders teuer: Wahlgrab 30 Jahre pro Fläche jetzt 4170 Euro statt 2700.
  • Reihengrab ab zehn Jahren kostet künftig 4050 Euro, bisher waren es 2760 Euro.
  • Gemeinderat beschloss Gebührenerhöhung und neue Friedhofssatzung einstimmig; Inkrafttreten nach Bekanntmachung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im zweistelligen Bereich erhöht das Schwarzwalddorf seine Friedhofsgebühren. Diese waren zuletzt vor knapp zwei Jahren angepasst worden.

„Gestiegene Personal-, Material- und Maschinenkosten machen die Gebührenanpassung nötig“, begründete Hauptamtsleiter Julian Bach den Vorstoß der Gemeindeverwaltung. Für die meisten Bestattungen liegen die Gebührenerhöhungen nach seiner Aussage zwischen 15 und 20 Prozent.

Ganz besonders hoch schlägt die Preisanpassung bei Erdgräbern zu Buche. Für die Überlassung eines Wahlgrabes für 30 Jahre steigt die Gebühr pro Einzelfläche von bisher 2700 Euro auf 4170 Euro. Für ein Reihengrab ist künftig für Verstorbene im Alter ab zehn Jahren 4050 Euro statt bisher 2760 Euro zu bezahlen. Diese Beträge enthalten neben der Grabüberlassung auch die Gebühr für die erstmalige Grabeinfassung mit Platten sowie die Gebühr für die Urnenzubettung. Die Gebührenkalkulation hätte eine noch stärkere Erhöhung ergeben, relativierte Bach die vorgesehene Preiserhöhung für die nach seinen Worten aufwendigste Bestattungsart.

Keine vollständige Kostendeckung

Thomas Rauer wollte wissen, ob durch die Gebührenanpassung nun eine vollständige Kostendeckung im Bestattungswesen erreicht werde. Dies sei nicht ganz der Fall, erwiderte Kämmerer Bastian Pfliegensdörfer.

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Martin Kuberczyk konnte mit den neuen Gebühren mitgehen. Im Gegenzug müsse der Friedhof aber immer ordentlich gepflegt sein, verlangte er. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung sowie die in der Sitzung ebenfalls vorgestellte Neufassung der Friedhofssatzung. Die neue Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.