SB+SB+Bewährungsstrafe für Stuckateurmeister
: Auf zwei Firmenpleiten folgt ein Urteil am Amtsgericht Villingen

Zwei bislang unbescholtene Handwerker mussten sich vor dem Schöffengericht Villingen wegen verspäteter Jahresabschlüsse und weiterer Buchführungsdelikte verantworten.  „Eine tragische Geschichte“ endet mit einer Bewährungsstrafe.
Von
Thomas Sebold
Villingen-Schwenningen
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Amtsgericht

Zwei Stuckateure mussten sich wegen Buchführungsdelikten und zu spät erstellten Jahresbilanzen vor dem Schöffengericht vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Villingen verantworten.

Marc Eich