Bahnübergang bei Villingen
: Bahnstrecke für fünf Wochen gesperrt

Der Bahnübergang in der Villinger Mühlenstraße wird erneuert. Daher ist die Bahnstrecke für einige Wochen gesperrt.
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(red/pm)
Oberndorf
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Arbeiten wird es ab Montag, 1. September, an diesem Bahnübergang in der Villinger Mühlenstraße geben.

Marc Eich

Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen und die technische Ausstattung altersbedingt zu modernisieren, erneuert die Deutsche Bahn den Bahnübergang in der Mühlenstraße in Villingen zwischen der LCV GmbH und der Kutmühle.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 1. September. Nach dem Rückbau des Bahnübergangs entsteht eine moderne Bahnübergangssicherungsanlage, teilt die Bahn mit.

Der Gehweg wird verlängert und über den neuen Bahnübergang geführt. Für den Glasfaserausbau entsteht eine neue Gleisquerung. Die Baumaßnahme endet voraussichtlich am Montag, 27. Oktober.

Straße gesperrt

Die Arbeiten finden laut Deutsche Bahn tagsüber überwiegend von Montag bis Freitag statt. Für die Erneuerung ist die Mühlenstraße im Bereich des Bahnübergangs von Montag, 1. September, bis Montag, 27. Oktober, gesperrt.

Die angrenzenden Grundstücke sind nur aus Richtung Schlachthausstraße/Herrenstraße sowie der Straßburger Straße anfahrbar. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Strahler im Einsatz

„Im Bereich der Baustelle ist mit Baustellenverkehr sowie Lärm- und Staubentwicklung zu rechnen. In den frühen Morgen- und späten Abendstunden sind gegebenenfalls mobile Baustellenstrahler im Einsatz“, schreibt die Bahn.

Bahnstrecke gesperrt

Für diese und weiterer Arbeiten an den Gleisen ist die Bahnstrecke zwischen Villingen und Donaueschingen rund fünf Wochen, von Freitag, 12. September, bis Freitag, 17. Oktober, gesperrt.

Für Auskünfte zu Reiseverbindungen empfiehlt die Bahn die elektronischen Fahrplanmedien. Informationen in Echtzeit gibt es in der Reiseauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator.

Die Deutsche Bahn bemühe sich, die Einschränkungen durch die Bauarbeiten so gering wie möglich zu halten. „Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen“, heißt es abschließend.

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