Änderung bei Betreuung
: Regeln für Kinderbetreuung in Brigachtal festgelegt

Wie die Kinderbetreuung für Schul- und Kindergartenkinder in Brigachtal künftig läuft, darüber hat der Gemeinderat beraten.
Von
Hella Schimkat
Brigachtal
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Die Kinder der Bondelbachkita bei einem Sommerfest – jetzt hat der Gemeinderat die Neufassung der Betreuungsbedingungen für Kitakinder und Schulkinder beschlossen.

Die Kinder der Bondelbachkita bei einem Sommerfest – jetzt hat der Gemeinderat die Neufassung der Betreuungsbedingungen für Kitakinder und Schulkinder beschlossen. (Symbolfoto)

Hella Schimkat
  • Brigachtal legt neue Regeln für Kita- und Schulkindbetreuung fest – erstmals seit zehn Jahren.
  • Verträge bleiben zivilrechtlich; Eltern können mit zwei Wochen bis zwei Monaten kündigen.
  • Änderungen: Masernschutz empfohlen, Abwesenheiten melden, Betreuungsumfang änderbar.
  • Sonderkündigung bei Entgelterhöhung; Kinder dürfen mit schriftlicher Erlaubnis allein heim.
  • Neu ist Ferienbetreuung für Schulkinder ohne Verpflegung, mit 6 oder 8 Stunden und Elternbeitrag.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In der ersten Sitzung des Gemeinderats nach der Sommerpause wurden die Neufassung der Betreuungsbedingungen der Tageseinrichtungen für Kinder sowie die Festlegung der Betreuungsbedingungen für die Schulkindbetreuung beschlossen.

Hauptamtsleiterin Elke Dufner erläuterte die Änderungen und erklärte vorab, dass diese das letzte Mal vor zehn Jahren angepasst worden waren.

Es wurde vorgeschlagen, das Betreuungsverhältnis weiterhin auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags auszugestalten und die Benutzungsordnung entsprechend anzupassen beziehungsweise zu aktualisieren.

Zu den wichtigsten Änderungen gehörte, dass das Vertragsverhältnis seitens der Eltern mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen bis zwei Monaten erfolgen kann. Neben anderen wichtigen Impfungen wird der Masernschutz empfohlen.

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Eine Änderung des Betreuungsumfangs kann von den Eltern während der Vertragslaufzeit beantragt werden. Jede Abwesenheit eines Kindes muss unverzüglich gemeldet werden. Bezüglich der Erhöhung des Entgelts durch den Träger wird den Eltern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Kinder dürfen alleine nach Hause gehen

Das Allein-Nachhausegehen der Kinder war bisher nicht möglich und ist ab jetzt bei schriftlicher Erlaubnis der Eltern gestattet.

Die Betreuung der Schulkinder in den Ferien ist neu und wird bedarfsgerecht sowie entsprechend dem Zeitrahmen des Rechtsanspruchs eingerichtet. Die Ferienbetreuung findet nicht statt, wenn für Personalausfälle, zum Beispiel durch Krankheit, keine geeignete Vertretung organisiert werden kann.

Keine Verpflegung enthalten

Eine Verpflegung ist in der Ferienbetreuung nicht enthalten, für eine ausreichende Verpflegung haben die Eltern zu sorgen. Es wird eine tägliche Betreuungszeit von sechs beziehungsweise acht Stunden angeboten.

Für eine Aufnahme ist eine verbindliche Anmeldung durch die Sorgeberechtigten erforderlich. Das Anmeldeverfahren erfolgt über eine digitale Plattform oder per Formular und wird auf der Homepage der Gemeinde Brigachtal bekannt gegeben.

Die Gemeinde Brigachtal erhebt für die Benutzung der Ferienbetreuung einen Elternbeitrag. Der Elternbeitrag stellt eine Beteiligung an den Gesamtkosten dar, die durch den Betrieb der Ferienbetreuung entstehen. Die Beiträge werden je Ferienwoche oder je Ferientag erhoben und richten sich nach dem jeweils gebuchten Betreuungsangebot.