Abtreibung in VS: Wenn Versorgung und Rechte fehlen

Antonia King (von links), Sebastian Schoch und Katja Piseddu der Beratungsstelle Pro Familia in Villingen-Schwenningen wollen mit dem QR-Code auf das Recht auf sichere, legale Schwangerschaftsabbrüche aufmerksam machen.
Anna-Sophie ZepfNicht nur in Ländern mit schlechter medizinischer Versorgung ist der Weg zum Schwangerschaftsabbruch oft ein Kraftakt – auch im Schwarzwald-Baar-Kreis ist dieser mit Hürden verbunden. Der internationale Safe-Abortion-Day am 28. September macht auf diese Probleme aufmerksam und kämpft weltweit für das Recht auf sichere, legale Schwangerschaftsabbrüche.
Auch das Team der Beratungsstelle Pro Familia in Villingen nimmt an der Initiative teil und erhofft sich Veränderungen in der Gesellschaft, aber vor allem in der Politik.
Die medizinische Versorgung bei Abtreibungen ist eingeschränkt: In Tuttlingen gibt es nur einen Arzt, in Rottweil keinen – der Kreis gilt daher als unterversorgt. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es zwar noch zwei Praxen, doch laut Sozialpädagogin Antonia King gehen die Ärzte bald in Rente, was ebenfalls zu Unterversorgung führt.
Abtreibungen habe und werde es allerdings immer gegeben, meint Schoch – ob legal und sicher in medizinischen Einrichtungen – oder in schäbigen Hinterhöfen.
Der Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch
„Aber wollen wir das für unsere Frauen?“, fragt Schoch. Das Recht auf eine sichere und legale Abtreibung sollte nicht mit gesetzlichen Hürden und gesellschaftlichen Anfeindungen verbunden sein, stellt er fest.
Denn noch immer finden sich Frauen und Familien, die sich für eine Abtreibung entscheiden, mit Vorurteilen und destruktiver Kritik konfrontiert. Ursache für diese Stigmatisierung sieht die ELSA-Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde, vor allem an der aktuellen Gesetzeslage.
Laut des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch sind Abtreibungen noch immer rechtswidrig und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt nach Paragrafen 219 nur dann straffrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Er muss innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgen, die Schwangere muss sich zuvor beraten lassen und eine Beratungsbescheinigung vorlegen.
Frauen treffen keine leichtfertige Entscheidung
„Ist das eine Perspektive, in der eine Frau sich sicher fühlt?“, meint Schoch daraufhin. Es sei wichtig, dass dieser Artikel aus dem Strafgesetzbuch entfernt werde – denn er verunsichere die Menschen. Außerdem suggeriere dieser Paragraf, dass man den Frauen nicht zutraue, diese Entscheidung selbst treffen zu können, so King.
Deshalb seien Beratungstermine häufig auch mit Angst verbunden, stellt die Sozialpädagogin Katja Piseddu fest. Die Frauen haben das Gefühl sich rechtfertigen zu müssen. Aber es gehe bei der Schwangerschaftsabbruchsberatung um genau das – die Beratung. „Wir überprüfen nicht“, stellt sie fest.
„Die Frauen treffen diese Entscheidung auch nicht leichtfertig“, fügt King bestimmt hinzu. Die Pflicht auf Beratung sollte dementsprechend übergehen zu einem Recht auf Beratung, folgert Schoch. Auch das Vorurteil, dass hauptsächlich Jugendliche Abtreibungen in Anspruch nehmen, sei falsch. „Meistens sind es 25- bis 35-Jährige“, erklärt King – die bereits Kinder haben oder deren Familienplanung bereits abgeschlossen sei.
Fehlende Betreuungsplätze und finanzielle Mittel
Die Gründe für Schwangerschaftsabbrüche sind zumeist ähnlich: So fehle es häufig an Kinderbetreuung. Und nicht jeder habe fähige Großeltern, die diese übernehmen können, meint Schoch.
Allein zum Stichtag am 1. März dieses Jahres haben in Villingen-Schwenningen 462 Betreuungsplätze gefehlt. „Diese Strukturen geben es nicht her, dass man dann wieder zur Arbeit geht“, bezieht sich Piseddu auf das Ende der Elternzeit. Auch finanzielle Schwierigkeiten sind laut Schoch ein häufiger Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Hinzu komme, dass Anträge für Sozialleistungen und Kindergeld oft sehr kompliziert seien – Hürden, wie diese erschweren es zusätzlich, sich für ein Kind zu entscheiden, meint er.
Das Recht Abtreibung und auf Selbstbestimmung
Zum Safe-Abortion-Day spricht sich das Pro Familia Team nun dafür aus, Frauen in dieser emotional belastenden Zeit zu unterstützen und zu befähigen. Es gehe zudem nicht nur auf das Recht auf eine sichere und legale Abtreibung, sondern auch um das Recht auf Selbstbestimmung, stellt Piseddu klar.
Beratungsstelle Pro Familia
Beratungsgespräche zum Thema Abtreibung
Im vergangenen Jahr hat die Beratungsstelle Pro Familia 240 Beratungsgespräche mit Menschen im Schwangerschaftskonflikt durchgeführt.
Weitere Beratungsangebote
gibt es zu den Themen Schwangerschaft und Geburt, darunter fallen auch Beratungen zu sozialen und finanziellen Hilfen sowie zu (sozial-) rechtlichen Belangen wie Elterngeld, Elternzeit und Kindschaftsrecht, des Weiteren gibt es Beratungen zur Familienplanung, zu Partnerschaft und Sexualität, Trennung und Scheidung sowie zu sexueller Bildung. Die Beratungsgespräche sind vertraulich und können persönlich, telefonisch oder auch per Video durchgeführt werden.
Weitere Informationen
gibt es unter www.profamilia.de
