A 81 bei Tuningen
: Polizei stellt Verstöße bei Güterverkehr- und Lebensmitteltransportkontrolle fest

Bei einer Großkontrolle auf der A81 deckt die Polizei massive Verstöße im Güterverkehr auf – darunter ein überladener Lebensmitteltransporter und Fahrzeuge ohne vorgeschriebenen Fahrtenschreiber.
Von
red/pz
Tuningen
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Halt! Polizei!: Eine Polizistin hält während einer Verkehrskontrolle eine Polizeikelle mit der Aufschrift „Halt Polizei“. (Symbolbild) (zu dpa: «Lkw mit Papier-Kennzeichen - Polizei stoppt Fahrer»)

Die Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil hat am Donnerstag eine großangelegte Güterverkehrs- und Lebensmitteltransportkontrolle auf der Autobahn 81 bei Tuningen durchgeführt. (Symbolfoto)

Soeren Stache/dpa
  • Großkontrolle auf der A81 bei Tuningen: 20 Transporte wurden überprüft.
  • Ein Fahrer beging 60 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten – 24.000 Euro Sicherheitsleistung.
  • Drei Fahrzeuge hatten keinen intelligenten Fahrtenschreiber, Weiterfahrt bis Nachrüstung untersagt.
  • Überladener Lebensmitteltransport um über 41 Prozent, teils ungekühlte Ware durfte nicht raus.
  • Mehrere Fahrzeuge mit technischen Mängeln gestoppt – weitere Bußgelder und Verfahren folgen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Verkehrspolizeiinspektion Zimmern ob Rottweil hat am Donnerstag eine großangelegte Güterverkehrs- und Lebensmitteltransportkontrolle auf der Autobahn 81 bei Tuningen durchgeführt. Bei der stationären Kontrollstelle auf dem Parkplatz Haldenwald wurden die Beamten durch Lebensmittelkontrolleure des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis unterstützt. Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 20 Transporte.

Wie die Polizei in einer Mitteilung berichtet, stellten die Beamten bei einem Fahrer insgesamt 60 gravierende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. Der Fahrer hatte über einen Zeitraum von vier Wochen täglich sein Fahrzeug bewegt, ohne die vorgeschriebenen Wochenruhezeiten
einzuhalten. Gegen ihn wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 24.000 Euro
angeordnet und eine viertägige Zwangspause verordnet. Zwei weitere Fahrer müssen
ebenfalls mit Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten rechnen.

Bei drei Fahrzeugen war kein vorgeschriebener intelligenter Fahrtenschreiber eingebaut. Die Weiterfahrt wurde bis zur Nachrüstung untersagt. Darüber hinaus stellten die Beamten weitere Verstöße fest. Unter anderem wurde eine um mehr als 41 Prozent überladene Lebensmitteltransportfahrt gestoppt. Nicht ausreichend gekühlte Ware durfte nicht ausgeliefert werden. Bei zwei weiteren Fahrzeugen führten technische Mängel zur Untersagung der Weiterfahrt. Wegen eines Verstoßes gegen die zulässige Länge eines Autotransports wurde zudem ein
Einziehungsverfahren in Höhe von knapp 2700 Euro eingeleitet.

Auch die verantwortlichen Verkehrsleiter der betroffenen Unternehmen müssen mit
entsprechenden Verfahren rechnen.

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