Verkehr in Schönenbach
: Parken erhitzt die Gemüter – und dennoch ist keine Lösung in Sicht

Es fehlt an Parkraum – und dann hagelt es Strafzettel fürs Parken auf dem Gehweg: Eine Verkehrsschau sollte die Lage in Schönenbach beleuchten. Nun gibt es Ergebnisse.
Von
Stefan Heimpel
Furtwangen
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Parken Furtwangen Schönenbach

Entlang der Josef-Zähringer-Straße in Schönenbach wird durch einen Pflaster-Streifen ein überfahrbarer Gehweg gekennzeichnet. Im unteren Teil der Straße sind neben diesem Gehweg auch noch Parkplätze vorgesehen, die aber sonst in Schönenbach Mangelware sind. Auf dem Gehweg selbst darf man laut Straßenverkehrsordnung aber nicht parken. (Archivfoto)

Stefan Heimpel
  • Verkehrsschau brachte keine Lösung: Gehwegparken in Schönenbach bleibt unzulässig.
  • In der Josef-Zähringer-Straße fehlt Parkraum, dennoch hagelt es Knöllchen.
  • Begründung: Gehweg ist sehr schmal, 2,50 Meter Restbreite fehlen, baulich ungeeignet.
  • Linach: Eine zusätzliche Bushaltestelle zwischen Michelhof und Reinhäusle gilt als nicht verhältnismäßig.
  • Tempo-30-Piktogramme in der Zone dürfen ohne Anordnung von der Stadt markiert werden.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Welche Ergebnisse lieferte die Verkehrsschau, die im Juni in Furtwangen stattgefunden hatte? Darum ging es nun in jüngster Sitzung des Gemeinderats. Denn bereits am Tag der  Verkehrsschau hatte Roland Thurner (UL) in der an diesem Tag ebenfalls stattfindenden Gemeinderatssitzung eine Bekanntgabe der Ergebnisse beantragt, die nun erfolgte.

Dabei bekam der Gemeinderat enttäuschende Nachrichten: Vor allem bei der Problematik der Parkplätze in Schönenbacher, die auch im Ortschaftsrat mehrfach Thema war, konnte keine Änderung erreicht werden.

Doch nicht nur in Schönenbach gab es Themen zu klären: Beantragt wurde für Linach eine weitere Bushaltestelle im Bereich Bühlhof/Kanstingerhäusle. Hier gab es eine Rückfrage bei der Nahverkehrsabteilung. Allerdings sind die beiden Haltestellen Michelhof und Reinhäusle nur 480 Meter voneinander entfernt.

Dritte Bushaltestelle ist keine Option

Für die dazwischenliegende neue Haltestelle gebe es nur in Fahrtrichtung Furtwangen eine Haltemöglichkeit an einer Einfahrt, in Richtung Linach wäre das nicht möglich. Auch wegen der geringen Entfernung sei eine weitere Haltestelle nicht verhältnismäßig. Gegebenenfalls könnte eine der bestehenden Haltestellen verschoben werden, sofern dies einen Mehrwert bringt.

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Markierung muss nicht genehmigt werden

Der Ortschaftsrat Schönenbach hatte beantragt, an beiden Straßenanfängen der Josef-Zähringer-Straße sowie an der Abzweigung Ziriakenhofstraße auf der Fahrbahn ein Piktogramm „30“ aufzubringen. Dies liegt aber jeweils im Bereich der bereits bestehenden 30er-Zone.

Solche Piktogramme, um Tempo 30 innerhalb der Zone in Erinnerung zu bringen, benötigen keine verkehrsrechtliche Anordnung, erfuhr der Gemeinderat. Die Stadt kann diese in eigener Regie veranlassen.

Anlieger ärgern sich über Knöllchen

Erneut war der fehlende Parkraum in der Josef-Zähringer-Straße ein Thema. Das Anliegen war bereits im vergangenen Jahr Tagesordnungspunkt der Verkehrsschau. Von Ortsvorsteher Ralph Wehrle Schönenbach wurden erneut Anliegerbeschwerden über fehlenden Parkraum sowie Einwände gegen Knöllchen vorgetragen.

Dies betreffe besonders den Bereich vor dem Kindergarten, wo es durch parkende Fahrzeuge zu Behinderungen kommt. Die Stelle wurde im Anschluss an die Sitzung zur Verkehrsschau nochmals in Augenschein genommen. Die Straße ist sehr schmal, der Gehweg ist lediglich einseitig vorhanden und ebenfalls sehr schmal.

Das Problem: Parken auf dem Gehweg sei grundsätzlich ein Verstoß, eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn eine nutzbare Restgehwegbreite von 2,50 Meter vorhanden und der Gehweg baulich geeignet wäre. Beides ist bei dem schmalen Gehweg in Schönenbacher nicht der Fall.

Keine Veränderung – keine Lösung in Sicht

Seit der letzten Verkehrsschau habe sich an der Situation nichts geändert, lautete das Ergebnis. Die Teilnehmer der Verkehrsschau waren sich einig, dass verkehrsrechtlich keine Ausnahmeregelung besteht, die das Gehwegparken hier zulassen würde. Und: Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sei eine Änderung nicht möglich.