Projekte in Furtwangen: Die Breg als Blickfang im Stadtgarten

Bei einem Vor-Ort-Termin des Gemeinderats wurde schon im September die geplante Renaturierung der Breg im Stadtgarten vorgestellt. Nun stand der Beschluss auf der Tagesordnung des Gremiums. (Archivfoto)
Stefan Heimpel- Furtwangen passt Regeln für Dachgauben an – neue Satzung soll zeitgemäß und einheitlich gelten.
- Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung mit einer Enthaltung, öffentliche Auslegung folgt.
- Bisherige, restriktive Vorgaben werden zugunsten der Bauherren erweitert und Bebauungspläne ersetzt.
- Renaturierung der Breg im Stadtgarten: Planung vergeben, Haushaltssperre für Mittel aufgehoben.
- Fördermittel zugesagt: 248.800 Euro vom Land und 80.000 Euro über die Bürgerstiftung.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Wie Dachgaupen in Furtwangen aussehen dürfen und wie es mit der geplanten Renaturierung der Breg im Bereich Stadtgarten weitergeht hat den Furtwanger Gemeinderat beschäftigt.
Das Gremium beschloss, allerdings mit einer Enthaltung, die Aufstellung einer neuen Dachgaupen-Satzung, um die Nutzung von Dachgaupen in den Wohnhäusern auch an moderne Entwicklungen anzupassen. Diese Satzung wird nun vor dem endgültigen Beschluss wie ein Bebauungsplan öffentlich ausgelegt.
1990 hatte der Gemeinderat „Richtlinien über die Zulässigkeit von Dachaufbauten“ erlassen. Ziel war es, die Diskussionen über die Zulässigkeit und Gestaltung von Dachgaupen zu vereinheitlichen. Diese Richtlinien wurden seither mehr oder weniger konsequent angewandt. Immer wieder haben Gemeinderat und technischer Ausschuss teilweise umfangreiche Abweichungen genehmigt, was in der Folge zu Kritik führte. Vor allem haben sich seit damals die Anforderungen an das Bauen im Bestand deutlich verändert, wie die Verwaltung darlegte. Insbesondere die Bedeutung und Notwendigkeit des Ausbaus und der Ausnutzung der Dachgeschosse ist stark angestiegen. Die bestehenden Regelungen seien restriktiv und überholt. Es konnte damit aber erreicht werden, dass in vielen Straßen Ausgestaltung von Dachgaupen harmonisch erfolgt sind.
Auch künftig sollen verbindliche Rahmenbedingungen gelten, die jedoch zeitgemäßer gefasst werden sollen. Dabei ist es wichtig, eine rechtlich belastbare Grundlage zu schaffen. Daher will die Verwaltung eine einheitliche Dachgaupen-Satzung für die Gesamtgemarkung Furtwangen einschließlich der Ortsteile erlassen. Im Wesentlichen werden die bisherigen Bestimmungen zur Länge, Größe und Höhe der Dachgauben, Zwerchgiebel und Dacheinschnitte zu Gunsten der Bauherren erweitert. Für künftige Bauvorhaben werden mit dieser Satzung die bisherigen, teilweise unterschiedlichen Vorgaben in den Bebauungsplänen ersetzt.
Fördermittel vom Land fließen
Zudem beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, die Planung für die weitere Renaturierung der Breg im Bereich Stadtgarten zu vergeben und damit verbunden die Haushaltssperre für die notwendigen Mittel aufzuheben. Inzwischen wurde die Landesförderung in Höhe von 248.800 Euro zugesagt. Gleichzeitig erhält die Stadt über die Bürgerstiftung von einem aus Furtwangen stammenden Bürger einen Geldbetrag von 80.000 Euro.
Vorgestellt wurde das Vorhaben dem Gemeinderat kürzlich bei einem Lokaltermin. Mit der Planung für den Förderantrag im vergangenen Jahr wurde das Büro Breinlinger beauftragt, was nun abgeschlossen ist. Für die weiteren Schritte mussten nun die weiteren Planungen beauftragt werden, damit im kommenden Jahr die Arbeiten umgesetzt werden können.
Landschaftsplanerin begleitet das Projekt
Angefragt wurde aus dem Gemeinderat, ob diese Planung nicht auch das Bauamt hätte übernehmen können. Doch zum einen sei die Planung eines solchen speziellen Projekts mit hohem Zuschuss schwierig, zum anderen gebe es im Bauamt auch nach einer Neuverpflichtung noch einiges abzuarbeiten, hieß es seitens der Verwaltung. Außerdem wurde dargestellt, dass das Büro Breinlinger bei dem ganzen Vorhaben auch von der Furtwanger Landschaftsplanerin Doris Hug begleitet wird.
