Aufreger Hundehaufen: In Furtwangen drohen saftige Strafen

Wer mit seinem Hund Gassi geht, ist auch dafür verantwortlich, dessen Hinterlassenschaften zu beseitigen. Darauf weist die Stadt Furtwangen hin.
Robert Günther/dpa-mag/dpa- Furtwangen meldet vermehrte Beschwerden über Hundekot in öffentlichen und privaten Bereichen.
- Die Stadt erinnert: Halter müssen die Hinterlassenschaften ihrer Hunde beseitigen.
- Laut Umweltschutz-Verordnung darf der Hund keine Notdurft auf Straßen, Anlagen und Spielplätzen verrichten.
- Hundekot belastet mit Keimen und verunreinigt Gras, Heu und Silage auf Weiden.
- Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit – es drohen Geldbußen von bis zu 5000 Euro.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden wegen Verunreinigungen von Straßen, Gehwegen, öffentlichen Anlagen, Kinderspielplätzen und Privatgrundstücken durch Hundekot. Darüber informiert die Stadt Furtwangen in einer Pressemitteilung.
Gemäß Paragraf 12 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, öffentlichen Sport- und Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Geschieht dies trotzdem, so ist der Hundekot unverzüglich von der verantwortlichen Person zu beseitigen, schreibt die Stadtverwaltung.
Ein Problem: Hundekot ist nicht vergleichbar mit Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Substrat. Der Kot von Hunden und Fleischfressern im Allgemeinen ist mit vielen Keimen belastet, ein Problem für die Landwirte. Hundehaufen auf der Weide verunreinigen Gras, Heu und Silage.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Furtwangen mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.