Änderung in Furtwangen: Gemeinderat bringt drei Satzungen auf den aktuellen Stand

Auch aufgrund neuer Kostenkalkulationen wurden verschiedene Satzungen durch den Furtwanger Gemeinderat angepasst. (Symbolfoto)
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- Furtwangen passt drei Satzungen an – Fremdenverkehr, Verwaltungsgebühren, Kostenerstattung.
- Fremdenverkehr: Bagatellgrenze steigt von 10 auf 20 Euro, Meldeschluss ist der 31. Juli.
- Verwaltungsgebühren nutzen aktuelle Stundensätze, Einnahmen steigen voraussichtlich um 4000 Euro.
- Kostenerstattung: Satzung an Landesvorlage angepasst, Ausgleichsmaßnahmen werden klar ausgewiesen.
- Gemeinderäte wünschen deutliche Kennzeichnung künftiger Änderungen für bessere Nachvollziehbarkeit.
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Gleich drei Satzungen wurden in der Sitzung des Gemeinderates angepasst. Änderungen waren sowohl aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten als auch neuer Kostenkalkulationen notwendig.
Aktualisiert und neu beschlossen wurden die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) und die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach Baugesetzbuch.
Beim Fremdenverkehrsbeitrag wurde die Bagatellgrenze von zehn Euro auf 20 Euro erhöht, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Zudem wurde die Meldefrist für Betriebe auf den 31. Juli des folgenden Kalenderjahres festgelegt, um die Einhaltung dieses Termins zu erleichtern.
Darüber hinaus mussten verschiedene Paragrafen geändert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Für die Erhebung des Beitrags werden nun auch neue Geschäftsfelder berücksichtigt, die in der Richtsatzsammlung des Finanzministeriums festgelegt sind. In diesem Zusammenhang wünschten sich die Gemeinderäte, dass bei solchen Satzungsänderungen die jeweiligen Änderungen künftig deutlich gekennzeichnet werden. Die Änderungen sind sonst für die Gemeinderäte nur schwer und mit viel Aufwand beim Vergleich der Satzungen erkennbar.
Aktuelle Stundensätze berücksichtigt
Bei der Gebührenordnung für Verwaltungsdienstleistungen, die seit 2016 unverändert war, verwendete man auch die Zahlen und Kalkulationen, die kürzlich im Gütenbacher Gemeinderat vorgestellt wurden. Denn im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wurde auch die Gütenbacher Satzung in der Furtwanger Kämmerei erarbeitet und kann somit auch direkt für Furtwangen verwendet werden.
Berücksichtigt werden hier aktuelle Stundensätze für den mittleren und gehobenen Dienst. Die Einnahmen werden voraussichtlich durch die neuen Gebühren um 4000 Euro steigen. Von den Gemeinderäten wurde der Wunsch geäußert, diese Gebühren regelmäßig anzupassen. Die letzte Änderung gab es vor zehn Jahren. Die zugrunde liegenden Landesvorschriften werden aber alle drei Jahre aktualisiert.
Satzung an Vorlage des Landes angepasst
Bei der dritten Satzung ging es um die Kostenerstattung für die Stadt, wenn für bestimmte Maßnahmen in den Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden und nötig sind. Einfachheitshalber wird die Realisierung dieser Ausgleichsmaßnahmen häufig durch die Stadt vorgenommen, wofür dann die Eigentümer eine Kostenerstattung an die Stadt leisten müssen. Die bisherige Satzung von 2009 musste auch aus rechtlichen Gründen an einzelnen Stellen an die Vorlage des Landes angepasst werden.
Neu ist jetzt vor allem, dass beim Verkauf von Grundstücken durch die Stadt klar aufgelistet wird, welche Ausgleichsmaßnahmen für Bau und Erschließung dieses Grundstücks durchgeführt werden mussten. Bisher wurden diese Summen ohne weitere Kennzeichnung in den Bauplatzpreis eingerechnet. Für die Käufer des Bauplatzes bedeutet dies keine Änderung, sondern nur eine klare Darstellung, da Käufer so besser über die ökologischen und rechtlichen Folgen der jeweiligen Eingriffe informiert werden.
