Verbot in Schramberg ignoriert
: Lagerfeuer löst Feuerwehreinsatz aus

Trotz der aktuell hohen Waldbrandgefahr und des erst kürzlich ausgebrochenen Waldbrands bei Schramberg hat ein Mann bei der Burgruine Hohenschramberg ein Feuer entzündet. Die Feuerwehr musste löschen.
Von
Karin Zeger
Schramberg
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ARCHIV - 21.03.2017, Sachsen-Anhalt, Bärenthoren: Ein Lagerfeuer brennt. Frühe Menschen waren laut einer israelischen Studie schon erstaunlich geschickt in der Raumplanung. (Illustration zu dpa «Frühe Menschen waren gut in Raumplanung - Bester Ort für Feuer») Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/ZB/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Feuerwehr musste am späten Abend in Schramberg ausrücken, weil ein Mann trotz Feuerverbots neben der Grillstelle ein Feuer entzündet hatte.

dpa/Klaus-Dietmar Gabbert
  • Mann entzündete trotz Feuerverbot ein Lagerfeuer bei der Burgruine Hohenschramberg.
  • Polizei und Freiwillige Feuerwehr rückten gegen 23.30 Uhr aus und löschten die Feuerstelle.
  • Das Feuer brannte neben einer vorgesehenen Grillstelle, bestätigt die Polizei.
  • Behörden mahnen wegen hoher Waldbrandgefahr: Das Feuerverbot ist einzuhalten.
  • Den Mann erwartet eine Strafanzeige wegen Verdachts des vorsätzlichen Herbeiführens einer Brandgefahr.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Trotz des derzeit geltenden Feuerverbots und der angespannten Lage nach dem Waldbrand auf der Gemarkung Schramberg hat ein Mann am Donnerstagabend ein Lagerfeuer entzündet. Dies bestätigt die Polizei auf Anfrage.

Gegen 23.30 Uhr wurden die Polizei und die Freiwillige Feuerwehr zur Burgruine Hohenschramberg gerufen. Der Mann hatte das Feuer neben einer dafür vorgesehenen Grillstelle entfacht. Die Feuerwehr löschte die Feuerstelle.

Strafanzeige

Angesichts der aktuell hohen Waldbrandgefahr und des erst kürzlich ausgebrochenen Waldbrands auf Schramberger Gemarkung weisen die Behörden eindringlich darauf hin, das bestehende Feuerverbot einzuhalten.

Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des vorsätzlichen Herbeiführens einer Brandgefahr.