Schreiben an Schramberger Haushalte: Stadtwerke warnen vor übereiltem Abschluss

Die Stadtwerke Schramberg warnen Haushalte davor, einen Smart-Meter-Vertrag vorschnell abzuschließen.
Stephan Wegner- Stadtwerke Schramberg warnen vor vorschnellen Smart-Meter-Verträgen durch Fremdanbieter.
- Die Briefe stammen nicht von den Stadtwerken; die genannte Frist ist nicht gesetzlich.
- Bei Terminbuchung kann ein eigener Vertrag entstehen – Bedingungen und Entgelte genau prüfen.
- Ein Smart Meter senkt Netzentgelte nicht automatisch; § 14a-Vergünstigungen sind an Voraussetzungen gebunden.
- Rollout erfolgt durch die Stadtwerke; bei Unsicherheit Kontakt: 07422/9534-15, kundenservice@stadtwerke-schramberg.de
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In Schramberg erhalten derzeit zahlreiche Haushalte Post von einem Messstellenbetreiber, der den kurzfristigen und vermeintlich kostenlosen Einbau eines Smart Meters anbietet. Die Stadtwerke Schramberg weisen darauf hin, dass dieses Schreiben nicht von den Stadtwerken stammt und auch nicht in deren Auftrag versandt wurde. Bei dem Absender handelt es sich um einen sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Kein Handlungsbedarf
Die in den Schreiben genannte Frist ist keine gesetzliche Frist. Haushalte müssen nicht reagieren, teilen die Stadtwerke in einem Schreiben mit. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie mit der Terminbuchung beziehungsweise der Beauftragung möglicherweise einen eigenständigen Vertrag abschließen.
„Wir empfehlen deshalb, die Vertragsbedingungen, die jährlichen Entgelte und die beworbenen Einsparungen sorgfältig zu prüfen“, erklärt Thomas Noth, Koordinator Messstellenbetrieb.
Netzentgeltreduzierung nicht allein durch Smart Meter
In dem Anschreiben wird eine jährliche Netzentgeltreduzierung von 106 Euro für Haushalte mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox in Aussicht gestellt. Die Stadtwerke stellen hierzu klar: Ein Smart Meter allein führt nicht automatisch zu einer Netzentgeltreduzierung.
Eine Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend sind unter anderem die Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung, deren Art, die vertragliche Zuordnung zum jeweiligen Netzentgeltmodul und die Möglichkeit zur netzorientierten Steuerung. Ob und in welcher Höhe eine Vergünstigung besteht, muss daher immer im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Die Stadtwerke Schramberg führen laut Mitteilung den gesetzlich vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme im Rahmen ihres eigenen Rolloutplans durch. Betroffene Haushalte werden darüber rechtzeitig und direkt durch die Stadtwerke beziehungsweise durch einen ausdrücklich beauftragten Dienstleister informiert.
Kunden, die unsicher sind, ob ein Schreiben von den Stadtwerken stammt oder ob bei ihnen ein Zählerwechsel vorgesehen ist, können sich vor einer Terminvereinbarung oder Beauftragung an die Stadtwerke Schramberg wenden, Telefon: 07422/9534-15,
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-schramberg.de