Schramberger vor Gericht: War Reizgas-Einsatz nur Notwehr?

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Oberndorf verhandelt.
FritscheEin Gast mit einem Alkoholpegel von knapp zwei Promille, der morgens gegen 1.30 Uhr in einer Sulgener Gastwirtschaft andere Gäste belästigt und ein Wirt der sein Hausrecht ausübt. Dies und die Folgen einer Beleidigung waren Auslöser zu einem Polizeieinsatz und einer Anzeige, die zu einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Oberndorf führte.
Nachdem ein 21-Jähriger im vergangenen Oktober in einer Bar in Sulgen kräftig Alkohol konsumiert hatte, war er anschließend mit Freunden in ein anderes Lokal in der Bergvorstadt weitergezogen. Dort soll er dann Gäste belästigt haben, der Gaststätte verwiesen worden, zunächst zurückgekehrt und dann endgültig gegangen sein.
Dabei, so entschuldigte er sich vor Gericht, habe er auch den Gastwirt beleidigt, was er alles gesagt habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern, berichtete er im Zeugenstand.
Nach dem Verlassen des Lokals habe – so berichtete der Zeuge und war auch auf Überwachungsvideos der Sulgener Gaststätte zu sehen – der Gastwirt Pfefferspray benutzt, so dass der Gast zumindest einen Tag lang gesundheitliche Probleme und Schmerzen hatte.
Verteidiger macht Notwehr geltend
Von einer Notwehrsituation des Gastwirtes sprach dessen Verteidiger, der ausführte, dass sein Mandant dem großgewachsenen sportlichen Gast unterlegen gewesen sei und sich die Situation für ihn als Gefahr dargestellt habe. Selbst wollte der wegen des Einsatzes des Sprays wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Gastwirt keine Angaben zu dem Geschehen machen. Auch die Videoaufzeichnung der Überwachungskameras hatte er zunächst nicht herausgeben wollen, diese waren schließlich von der Polizei beschlagnahmt worden.
Alles auf Video
Laut Staatsanwältin und Richter sei jedoch deutlich auf den Videos und aufgrund der Schilderung des Zeugen ersichtlich geworden, dass der angeklagte Wirt zunächst seinen Pfefferspray getestet habe und ihn anschließend insgesamt vier Mal gegen den Kopf des Zeugen eingesetzt habe. Dies habe die Aussage einer ebenfalls als Zeugin geladenen Polizistin über den Zustand des Geschädigten untermauert.
Sprühnebel zu sehen
Selbst der Sprühnebel sei auf den Videos zu sehen, hatte der Richter ausgeführt. Und entgegen der Schilderung des Geschädigten, der sich nur an den Hinterkopf erinnern konnte, sei dies in Richtung Gesicht geschehen. Und hinsichtlich Notwehr urteilte der Richter, der Gast habe den Wirt nicht bedroht, sondern lediglich vergeblich versucht, seine Jacke anzuziehen und sei schließlich nach dem vierten Sprühstoß zu Boden gegangen.
Bußgeld noch erhöht
Mit dem Urteil von sieben Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung gegen den nicht vorbestraften Gastwirt hielt sich dann auch das Gericht an den Antrag der Staatsanwältin, beim zudem geforderten Bußgeld von 2000 Euro legte es sogar noch 1200 weitere Euro drauf. Zudem muss der Wirt, der nach Ansicht des Richters problemlos bis zum wenige Minuten später erfolgten Eintreffen der Polizeistreife, auf eine Klärung warten können, ohne Selbstjustiz zu üben, die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Hinsichtlich der Beleidigungen, die der Gast dem Wirt gegenüber ausgesprochen hatte, wurde nicht verhandelt.