Rastplätze in Lauterbach: Entwarnung für Waldbesitzer mit Ruhebänken
Unsicherheit herrschte in der Vergangenheit angesichts des Verweilens auf Ruhebänken.

Die Ruhebänke müssen nicht abgebaut werden.
Archiv DoldSo stand nach einem Gerichtsurteil die Vermutung im Raum, dass der jeweilige Waldbesitzer und Eigentümer einer Ruhebank bei Schäden hafte – also wenn es beispielsweise Verletzungen durch einen herabfallenden Ast gebe. Erste Waldbesitzer handelten bereits und bauten ihre Bänke ab. Bürgermeister Jürgen Leichtle hatte sich nun zu diesem Thema rechtlich erkundigt. „Die Waldbesitzer sind aus der Haftung raus“, sagte er und konnte so Entwarnung bei dieser Angelegenheit geben.
